„Es ist nicht nachvollziehbar, dass sämtliche Rettungsschirme, wie Überbrückungshilfen, Soforthilfen für Reisebusse und der ÖPNV-Rettungsschirm (teilweise) aufgrund der sogenannten geänderten Kleinbeihilfenregelung 2020 nur bis zu einer Höhe von insgesamt 800.000 Euro gezahlt werden können. Völlig abwegig wird es, wenn sogar die ganze Kreditsumme von KfW-Krediten hierin eingerechnet wird. Dies macht keinen Sinn und führt die bestehenden Hilfsmaßnahmen ad absurdum.“
Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer