Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat im Rechtsstreit zwischen einem Bus- und Straßenbahnfahrer aus Nürnberg und seinem Arbeitgeber, den städtischen Verkehrsbetrieben (VAG), auch im zweiten Anlauf eine Kündigung des Mannes für ungültig erklärt.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Verhalten des Mannes zwar nicht loyal gegenüber dem Arbeitgeber sei, aber keinen hinreichenden Grund für eine Kündigung darstelle.

Die VAG hatte den Mann gefeuert, nachdem er bei einer  rechten Demo seinen Dienstausweis am Gürtel gut sichtbar getragen hatte. Sein Arbeitgeber hatte dem Stadtrat der rechten «Bürgerinitiative Ausländerstopp» zuvor klargemacht, politische Aktivitäten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses nicht zu dulden. Dieser Tatbestand aber reiche für eine Kündigung nicht aus, vielmehr wäre eine Abmahnung «ausreichend und zumutbar» gewesen, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Auch eine von der VAG als Alternative angestrebte Auflösung des Arbeitsvertrags gegen Abfindung lehnte das Gericht ab. Ein solcher Schritt komme nur in Betracht, wenn eine weitere Zusammenarbeit zum Wohle des Betriebs nicht zu erwarten sei. Eine Störung sehe das Gericht trotz der Pflichtverletzung des Mannes nicht, hieß es. Bereits in erster Instanz wurde die Kündigung für unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Fall gilt als abgeschlossen, so  ein Justizsprecher.