Wie der Deutsche Reiseverband (DRV) in einer Presseinformation mitteilt, haben der Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW), der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sowie der DRV ein gemeinsames Schreiben mit der Forderung eines Kreditfonds für die Reisebranche an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Justizministerin Christine Lambrecht und Finanzminister Olaf Scholz verfasst.

Reiseveranstalter sollen aus diesem Fonds vorübergehend Geld entnehmen können, um ihren Kunden Gelder für pandemiebedingt stornierte Reisen zurückzuerstatten. Dabei geht es um Reisen, die von Reiseveranstaltern aufgrund der Reisewarnung abgesagt und in der Regel von Reisebüros rückabgewickelt werden mussten.

„Ohne ein ergänzendes Instrumentarium ist die freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen wenig belastbar und von geringem Vorteil für Verbraucher und Veranstalter gleichermaßen“, sind sich die Unterzeichner des Schreibens einig. Auch sei die Akzeptanz für die freiwilligen Reisegutscheine gering und viele Kunden würden eine Barauszahlung bevorzugen.

Sechs Milliarden Euro Rückzahlungsforderungen

Nach Berechnungen des DRV summieren sich die derzeitigen Rückzahlungsforderungen der Urlauber für bedingt durch Corona abgesagte Reisen auf rund sechs Milliarden Euro. Aktuell seien die Reiseveranstalter nicht in der Lage, diese Gelder fristgerecht zu erstatten, während die Verbraucher zunehmend ungeduldig werden. Die Unsicherheit werde durch drohende Insolvenzen verstärkt. Nur durch den von drei Verbänden BTW, VZBV und DRV gemeinsam geforderten Kreditfonds könne gewährleistet werden, dass Kundengelder kurzfristig rückerstattet werden können.

Zum Tragen kommen soll ein derartiger Fonds nur dann, wenn ein Kunde auf eine Barauszahlung besteht. Aus dem Fonds könnten sich Reisebüros die durch die zurückzuzahlenden Provisionen abfließende Liquidität ausgleichen lassen und Reiseveranstalter könnten die für die Kundengeldrückzahlungen notwendigen Barmittel aufnehmen. Somit wären sie auch in der Lage, die Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen langfristig zu erhalten.

Als Kreditgeber würde der geforderte Fonds nur vorübergehend agieren – nach Ablauf einer Frist müssten die teilnehmenden Reisebüros und -veranstalter die entnommenen Mittel wieder zurückzahlen. Der Fonds müsse staatlich abgesichert sein. „Der Staat würde in diesem Fall eine Kreditlinie zur Verfügung stellen und eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Bei einer erfolgreichen Bewältigung der Covid-19-Krise ist das Risiko für den Staatshaushalt als gering einzuschätzen“, lautet es in dem gemeinsamen Schreiben.