Für die Untersuchung wertete der Thinktank aktuelle Fahrplan- und Bevölkerungsdaten aller Gemeinden und Kreise in Deutschland aus. Berücksichtigt wurden die Entfernung zur nächsten Haltestelle, die dort verfügbaren Verkehrsmittel und deren Takt. Daraus ergeben sich Güteklassen von A für eine sehr gute bis F für eine sehr schwache Anbindung.
Gut ein Drittel der Bevölkerung erreicht demnach die Klassen A oder B. Diese Menschen leben überwiegend in Großstädten und deren Umland. Rund ein Viertel der Bevölkerung kommt dagegen nicht auf das Niveau der Klasse D. Als Vergleichswert nennt Agora Verkehrswende eine etwa 250 Meter entfernte Haltestelle, die werktags im 30-Minuten-Takt von einem Bus bedient wird.
Besonders schwach fällt die Versorgung für 5,6 Millionen Menschen aus. In 6.353 der insgesamt 10.747 untersuchten Gemeinden erreicht das Angebot laut ÖV-Atlas nicht einmal die niedrigste Güteklasse F. Diese Kommunen liegen vor allem in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie außerhalb der Ballungsräume Bayerns.
Agora Verkehrswende fordert vor diesem Hintergrund ein verbindliches Mindestangebot für den öffentlichen Verkehr. „Mit einer Mobilitätsgarantie können Bund und Länder einen solchen Standard festlegen und gemeinsam an dessen Erfüllung arbeiten“, sagt Wiebke Zimmer, stellvertretende Direktorin von Agora Verkehrswende. Für die Umsetzung brauche es vor allem eine verlässliche Finanzierung. Die bisherigen Instrumente reichten nicht aus. Deshalb sollten neue Finanzierungsinstrumente wie eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut und eine Arbeitgeberabgabe für die öffentliche Verkehrsanbindung geprüft werden, so Zimmer.
Große Unterschiede zwischen Städten und Regionen
Bei den Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern weist Frankfurt am Main laut Analyse das beste Angebot im öffentlichen Verkehr auf. Es folgen Stuttgart, München, Karlsruhe, Düsseldorf und Darmstadt. Am unteren Ende liegen Siegen, Recklinghausen, Moers, Wolfsburg und Hamm. Dort verfügt weniger als ein Drittel der Bevölkerung am Wohnort über ein Angebot der Klassen A oder B.
Bei den Mittelstädten (20.000 bis 100.000 Einwohner) schneiden Laatzen, Rheinstetten, Ostfildern, Stutensee und Unterhaching besonders gut ab. Gemeinsam ist ihnen eine S- oder Stadtbahnanbindung an ein Oberzentrum. Mehr als 60 der insgesamt 617 untersuchten Mittelstädte erreichen im Durchschnitt die Güteklasse B.
Unter den Landkreisen liegen der Landkreis München und die Region Hannover weit vorn. Dass auch dünner besiedelte Gebiete ein vergleichsweise gutes Angebot erreichen können, zeigen nach Angaben von Agora Verkehrswende unter anderem die Kreise Bad Kreuznach, Schwäbisch Hall und Havelland. Sie kommen auf die Güteklasse C.
Im Vergleich der Flächenländer erreichen Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg die höchste durchschnittliche Angebotsqualität. Rheinland-Pfalz weist der Untersuchung zufolge die geringsten Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Räumen auf. Ein deutlich größeres Gefälle stellt die Analyse für Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fest.
Ausbau auf Pendlerachsen im Fokus
Einen besonderen Hebel für die Verkehrsverlagerung sieht Agora Verkehrswende bei den Verbindungen zwischen Städten und ihrem Umland. Nach der Analyse steigt der Anteil der mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Kilometer mit der Qualität des Angebots. Neben dem Takt und der Erreichbarkeit beeinflussen allerdings auch Faktoren wie Tarife, Netzplanung, Parkmöglichkeiten und Mobilitätsgewohnheiten die Verkehrsmittelwahl.
„Um möglichst viele Kilometer vom Auto auf Bus und Bahn zu verlagern, braucht es vor allem auf den pendelintensiven Achsen zwischen Städten und ihrem Umland ein gutes Angebot“, sagt Philipp Kosok, Projektleiter Öffentlicher Verkehr bei Agora Verkehrswende. „In abgelegenen Gebieten kann öffentlicher Verkehr maßgeblich dazu beitragen, die soziale Teilhabe zu verbessern, zum Beispiel mit automatisierten Kleinbussen, die auf Abruf individuelle Routen bedienen. Eine gute Anbindung an Bus und Bahn ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört zum verfassungsrechtlichen Auftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu ermöglichen.“