Autonomes Fahren biete die Chance, „Mobilität neu zu denken“, meint Bundesverkehrsminister Steffen Bilder. Speziell in ländlichen Regionen und in städtischen Randlagen könnten autonome Fahrzeuge das öffentliche Verkehrsangebot sinnvoll ergänzen und Menschen besser miteinander verbinden. „Mit unserer Förderung wollen wir den Praxiseinsatz autonomer Fahrzeuge beschleunigen und Deutschland als Innovationsstandort für die Mobilität der Zukunft stärken“, so Bilger. Ziel sei, die Marktdurchdringung autonomer Systeme zu erhöhen und die Potenziale autonomer Fahrzeuge für mehr Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Verkehr nutzbar zu machen.
Ein Schwerpunkt des Förderaufrufs liege deshalb auf Vorhaben, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von Modellregionen für autonomes Fahren leisten. Damit wolle der Bund ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode unterstützen: Autonome Mobilität soll so schneller vom Pilotprojekt in die breite Anwendung überführt werden. Zugleich greife der Förderaufruf die Empfehlungen der Verkehrsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des autonomen Fahrens in Deutschland auf. Gefördert werde insbesondere die Beschaffung von autonomen Fahrzeugen, die Umrüstung herkömmlicher Fahrzeuge auf autonome Fahrsysteme, Leasingmodelle für autonome Fahrzeuge und Vorhaben im Regel- und Erprobungsbetrieb mit anschließendem dauerhaftem Einsatz.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, ÖPNV-Aufgabenträger, kommunale und private Verkehrsunternehmen mit Genehmigung gemäß §§ 2, 9ff. PBefG, rechtsfähige Zweckverbände und Verkehrsverbünde sowie Antragsteller mit Tätigkeitsbereich gemäß §§ 1 und 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Anträge können ab dem 1. September 2026 über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 15. Oktober 2026.