Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung betrifft auch Reisebüros, Reiseveranstalter und weitere touristische Unternehmen. Während die Empfangspflicht bereits gilt, werden die Anforderungen an die Ausstellung von E-Rechnungen schrittweise ausgeweitet. Ab 2027 endet für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro grundsätzlich die Möglichkeit, bei entsprechenden inländischen Geschäftsvorgängen weiterhin Papierrechnungen oder einfache PDF-Rechnungen auszustellen. Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis zu dieser Grenze gilt die Übergangsregelung noch bis Ende 2027. Ausnahmen bestehen unter anderem für bestimmte elektronische Datenaustauschverfahren.

Neben den gesetzlichen Fristen müssen sich Unternehmen mit den technischen Voraussetzungen befassen. Anders als eine einfache PDF-Rechnung muss eine E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

Das neue DRV-Whitepaper „E-Rechnung“ behandelt die rechtlichen und technischen Grundlagen aus IT-Perspektive. Es erläutert die geltenden Anforderungen und Rechnungsformate sowie mögliche Auswirkungen auf bestehende IT- und Buchhaltungssysteme. Darüber hinaus geht das Dokument auf Besonderheiten im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr und die geplante Harmonisierung der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb der Europäischen Union ein.

Das Informationspapier richtet sich insbesondere an IT-Verantwortliche sowie Beschäftigte in den Bereichen Buchhaltung, Finanzen und Digitalisierung. Es steht DRV-Mitgliedern auf der Website des Verbands im Bereich Digitalisierung kostenlos zum Download zur Verfügung.