Ein Busfahrer hat über die Jahre Unsummen in staatlichen bayerischen Spielbanken verzockt – jetzt soll der Freistaat 40.670 Euro nebst Zinsen an die Ehefrau zahlen. Das entschied das Landgericht München I am Mittwoch (07.11.).

Der spielsüchtige Mann hatte, nachdem er riesige Beträge verloren hatte, schon 1996 in der Spielbank Garmisch-Partenkirchen eine unbefristete Eigensperre beantragt, die von dort auch an alle anderen bayerischen Spielbanken gefaxt wurde. Dennoch ließen ihn Kasinos wieder ein.

Zwischen 2012 und 2015 verzockte er, teils bei gemeinsamen Besuchen mit seiner Frau, gut 67.000 Euro in Bad Wiessee und gut 3.000 Euro in Garmisch-Partenkirchen. Seine Frau forderte deshalb insgesamt 71.000 Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern. Sie hatte in der Klage das Recht ihres Mannes geltend gemacht, das dieser an sie abgetreten hatte.

In Fällen, in denen der Mann die Spielbanken nicht unter seinem Geburtsnamen besuchte, auf den die Eigensperre beantragt war, sondern unter dem bei der Heirat angenommenen Namen seiner Frau, sah das Gericht kein Versäumnis der Spielbanken. Deshalb sprach es der Frau nur einen Teil der geforderten Summe zu, außerdem soll sie zwei Fünftel der Verfahrenskosten übernehmen.