Derartige Ausnahmeerscheinungen gab es zugegebenermaßen auch in früheren Zeiten – davon zeugen beispielsweise „Hungersteine“, in die die Bevölkerung Jahreszahlen ritzte und sie dann in die ausgetrockneten Flussbetten legte. Hinzu kommt, dass Flussbegradigungen zu Niedrigwasser führen können und Vergleiche mit anderen „historischen Tiefständen“ – oder überhaupt Tiefständen – erschweren bzw. unmöglich machen.
Nichtsdestotrotz stehen Reedereien und Reiseveranstalter vor Problemen, wenn Flusskreuzfahrten sozusagen ins „Nicht-Wasser“ fallen. Während die einen ihre Kunden kostenlos umbuchen lassen, fahren die anderen geänderte Routen und geben zur Entschädigung Rabatte aufs alternative Ausflugsprogramm. Im Extremfall müssen dennoch auch Fahrten abgesagt werden – aber erst, wenn alle anderen Maßnahmen wie Routenverlegung oder Schiffswechsel ausgereizt seien. Nicko Cruises beispielsweise musste in den vergangenen drei Wochen insgesamt 13 Reisen absagen – alle auf der Donau. Bislang bewegt sich das Unternehmen damit aber im Normbereich, heißt es aus dem Unternehmen. Zehn bis 15 Reiseabsagen kämen hier pro Jahr zusammen.
Viele Anbieter überwachen den Wasserstand in den Flüssen engmaschig. Bisweilen entscheiden Zentimeter über die Befahrbarkeit einer Route. Die Informationen werden den Kunden in der Regel über die Webseiten mitgeteilt. Die Situation in diesem Jahr sei herausfordernd, weil sie so lange anhalte und sich die Wasserstände teilweise täglich um mehrere Zentimeter veränderten.
Routenänderung kann Reisemangel sein
Wichtig für Unternehmer: Routenänderungen und Reiseabsagen werden als Reisemängel definiert – d.h. die Kunden können den Reisepreis mindern bzw. bei einer Reiseabsage die Erstattung bereits gezahlter Beträge fordern. Wie hoch Minderungen ausfallen dürfen, richtet sich nach der Rechtsprechung. Ergänzend gibt es nicht-amtliche Reisemängeltabellen im Internet, die als Orientierungshilfe dienen können. Kostenfrei von einer Reise zurücktreten dürfen Kunden erst, wenn ein Reisemangel wirklich gravierend ist. Das ist aber erst dann der Fall, wenn die gebuchte Reise aufgrund von Ausfällen im Reiseprogramm – salopp ausgedrückt – als solche „nicht mehr zu erkennen ist“. Eine Faustregel existiert dennoch nicht. Jeder Einzelfall muss im Zweifel für sich betrachtet und juristisch geprüft werden.
In Ungarn behilft man sich derzeit damit, dass man ankommende Flusskreuzfahrtschiffe 120 Kilometer vor Budapest in Komarom anlegen lässt. Von dort aus fahren die Passagiere dann mit Bussen zu ihren Besichtigungsprogrammen. Laut dem ungarischen Verkehrsministerium liegen aktuell sieben Hotelschiffe im Hafen von Komarom. Schiffe, die Budapest noch vor dem Pegelabfall erreicht hatten, müssen warten, bis das Wasser wieder ausreichend angestiegen ist. Mit Niederschlägen rechnet der Wetterdienst in den kommenden Tagen.
Neben der Donau ist in Ungarn auch der Balaton, der größte Binnensee Europas, von Niedrigwasser betroffen. Der Plattensee ist zwar grundsätzlich kaum mehr als drei Meter tief – sein Spiegel ist im Moment aber bis auf einen halben Meter abgesunken. Wer baden will, muss weit in den See hineinwandern, sonst steht er nur knöcheltief im Wasser. Boote stecken im Schlamm.