Der Verband kritisiert Teile des am Freitag (15. November 2019) im Deutschen Bundestag beschlossenen Klimaschutzgesetzes als Eingriff in den fairen Wettbewerb im Verkehrssektor. Ferner sei die Entscheidung als Rückschlag für saubere Mobilität zu werten. „Die Busbranche unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Die Abgeordneten haben aber mit ihrem Votum für das vorliegende Paket der Bundesregierung eine einseitige Bevorteilung der Bahn im Fernverkehr auf den Weg gebracht“, teilt der BDO in einer Presseinformation mit. Diese gehe unmittelbar zu Lasten der im Fernlinien- und Gelegenheitsverkehr aktiven Busunternehmen und die laut Umweltbundesamt klimafreundlichste Mobilitätsoption im Fernverkehr werde benachteiligt.
„Wir befürworten die Anstrengungen der Bundesregierung für mehr Klimaschutz aus voller Überzeugung. Aber: Das Klimaschutzgesetz darf nicht zu einem staatlichen Subventionsprogramm für die angeschlagene DB werden. Da die Bundesregierung an diesem Punkt leider nicht zurück zur Vernunft findet, werden wir nun eine Klage im Namen der betroffenen Busunternehmen anstreben“, macht BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard deutlich. Dass die umweltfreundliche Mobilität auf der Schiene durch eine kluge Reduzierung der Mehrwertsteuer mit neuen Vorteilen im Wettbewerb gegen Flugzeug und Pkw gefördert wird, habe man seitens der Busbranche von Anfang unterstützt. Für die direkten Wettbewerber im Busverkehr dürfe das aber nicht zum Nachteil werden. Dies verstoße nicht nur gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Prinzipien der Marktwirtschaft und das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung. „Und es bringt soziale Ungerechtigkeit mit sich, wenn Investment-Bankerinnen und Investment-Banker in der 1. Klasse der DB massiv entlastet werden, während beispielsweise Pflegerinnen und Pfleger im Fernbus keinen Steuernachlass erhalten. Wir sollten es den Menschen leichter machen, sich für den Bus zu entscheiden – und damit gegen Pkw oder Flieger. Daher wäre ein positiver Impuls in Form einer Reduzierung der Mehrwertsteuer auch hier zwingend“, so Leonard weiter.
Stimmen aus Bundesfinanz- und Bundesverkehrsministerium reagierten auf Kritik an der Benachteiligung des Bussektors im Vergleich zur Schiene mit dem Verweis darauf, dass der Bussektor keine Maut entrichten müsse. Diese nach Ansicht des Verbands „willkürliche Verknüpfung der Themen“ lehnt der BDO ab und bezeichnet es als gezieltes Ablenkungsmanöver. Darüber hinaus sei diese Ausführung inhaltlich irreführend.
„Die vernünftigen Stimmen in Politik, Wirtschaft und Bevölkerung sind sich doch zum Glück einig darin, dass wir derzeit deutliche Anstrengungen unternehmen müssen, um die Umwelt und das Klima besser zu schützen. Der öffentliche Personenverkehr mit Bussen ist – auch darin besteht Konsens – ein entscheidender Treiber dafür. Insofern ist schon der Gedanke an eine Busmaut im Grunde lachhaft. Wie soll man das denn den Wählerinnen und Wählern erklären, wenn ausgerechnet der saubere Bus zusätzlich belastet wird. Zudem tragen Busse ihre Wegekosten durch Steuern und Abgaben bereits. Der Vergleich zum Trassenentgelt hinkt, da wir ja auch nicht über eine eigene Infrastruktur mit Dauervorfahrtszeichen verfügen, wie es im Schienenverkehr der Fall ist“, betont die BDO-Hauptgeschäftsführerin.