Die Sach- und Rechtslage ist in solchen Fällen aus Unternehmersicht ungünstig. Von der Theorie her haftet derjenige, der einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht, nach Delikt. Erstes Problem in der Praxis ist der Nachweis. Wurde der Bus vor Zustieg der Schulklasse nicht inspiziert, so lässt sich leider nicht ganz ausschließen, dass ein später festgestellter Schaden bereits vorher bestand. Man kennt die Situation vom Mietwagen. Auch hier wird das Fahrzeug vor Übernahme genau untersucht, um spätere Schäden exakt abgrenzen zu können. Ein von der Aufsichtsperson (Lehrer, Begleitperson) unterzeichnetes Protokoll ist zwar hilfreich, jedoch nicht zwingend. Wenn der Fahrer nicht zugleich der Unternehmer ist, käme der Fahrer im Streitfall als Zeuge in Betracht. Wichtig wäre es, wenn man die einzelnen Sitzplätze den jeweiligen Schülern zuordnen kann. Hierzu bedarf es einem Sitzplan, aus dem sich ergibt, welcher Schüler wo sitzt. Wird auf einen Sitzplan verzichtet, kann der Schaden von jedem verursacht worden sein. Haftbar ist aber nur der Schüler, der den Schaden versursacht hat. Eine Haftung der Aufsichts- und Begleitpersonen kommt hingegen nur in Betracht, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Allein aus dem Umstand, dass während der Fahrt ein Sitz beschädigt wurde, lässt sich jedoch nicht auf die Verletzung der Aufsichtspflicht schließen. Belehrt der Lehrer die Schüler, wie man sich im Bus zu benehmen hat, ist der Aufsichtspflicht in den meisten Fällen bereits genüge getan. Die Frage ist daher, ob der Anmelder einer Gruppenreise generell für das Verhalten der Gruppenmitglieder haftet oder ob man entsprechendes zumindest vereinbaren kann. Eine generelle Haftung des Anmeldenden wird man aus den vorgenannten Gründen nicht annehmen können, so dass es entscheidend darauf ankommt, ob die gesamtschuldnerische Haftung des Anmeldenden vertraglich vereinbart wurde. Ob eine entsprechende Regelung in den AGB vereinbart werden kann, ist fraglich. Gegen eine individuelle Vereinbarung dürfte hingegen jedoch nichts sprechen.