Die genauen Förderbedingungen seien aber noch nicht bekannt. Die Förderrichtlinie für Interessengruppen außerhalb des mautpflichtigen Straßengüterverkehrs, darunter auch Busunternehmen, soll voraussichtlich im März 2020 veröffentlicht werden. Und mit diesem neuen Förderaufruf werde u.a. den Busunternehmen anteilig ein höheres Fördervolumen zur Verfügung stehen, als bei den Förderrunden aus dem Jahre 2019, so der BDO.

Dieser Umstand liege darin begründet, teilt der Bundesverband weiterhin mit, dass die Ausrüstung des mautpflichtigen Straßengüterverkehrs mit Abbiegeassistenzsystemen im Jahr 2020 nunmehr ausschließlich über das De-minimis-Programm gefördert werde.

Im vergangenen Jahr hatte das BMVI die Ausrüstung von schweren Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen gefördert. Die beiden Förderaufrufe Ende Januar und Juni 2019 wurden jedoch binnen kürzester Zeit wegen vollständiger Ausschöpfung der Fördertöpfe geschlossen.