Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung gilt noch bis zum 14. Juni 2020, bis zum 15. Juni will Deutschland seine Reisewarnung für die 26 Partnerländer der EU, für Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein aufheben. Italien öffnet bereits heute (03. Juni 2020) seine Grenzen.

Welche Regelungen bezüglich Einreise, Aufenthalt, Hygiene, Personenzahl gelten aber wo in Deutschland für ausländische Gäste? – Angesichts steigender Anfragen bei den Incoming-Reisebüros drängt der BVDIU, stellvertretend für rund 400 Unternehmen, auf ein klares Konzept für die Einreisebedingungen nach Deutschland und die Reisebedingungen innerhalb des Landes.

„Europa und die Welt öffnen schrittweise ihre Grenzen, die Ferienzeit steht vor der Tür, die Hoffnung der Deutschen auf Urlaub im Süden wächst – aber wir haben keine Ahnung, wie wir mit Touristen umgehen sollen, die nach Deutschland reisen wollen“, erklärt BVDIU-Geschäftsführer Sebastian Worel. Nur eine zuverlässige Kommunikation mit den Partnern in den ausländischen Märkten könne einen erfolgreichen Neustart ermöglichen. „Wenn wir in Deutschland gute Lösungen vorgeben, ist das auch im Auslandsmarketing eine wichtige Botschaft, die bei der Entscheidung ausländischer Gäste für das Reiseland Deutschland ausschlaggebend sein kann“, so Worel weiter.

Die aktuelle Lage sei sehr unübersichtlich. Man gehe zwar davon aus, dass es ab Mitte Juni sukzessive wieder losgehen kann, habe aber keine klaren Aussagen dazu, wie ausländische Gäste Urlaub in Deutschland machen können oder dürfen. „Besonders unklar ist die Situation für Gäste aus dem Non-EU Ausland. Konkretes Beispiel: Ausländische Touristen reisen im Verlauf ihres Aufenthaltes in Deutschland meistens durch verschiedene Bundesländer. Jetzt hat jedes Bundesland eine eigene Handhabung – was ist maßgebend? Uns fehlt jede Grundlage, um Programme zu organisieren, Reisen zu planen“, macht der BVDIU-Geschäftsführer deutlich. Man stehe vor Fragen, wie „Welche Einreisen sind aufgrund welcher Gründe und in welcher Form möglich? Und zwar sowohl aus EU-, Schengen- und Drittländern.“ „Ist das Kriterium `Wohnsitz´ oder `Bürger´ ausschlaggebend?“ „Wie z.B. verfährt man mit EU-Bürgern, die in einem Drittland ihren Wohnsitz haben?“ „Welche Dokumente werden zu welchem Zeitpunkt gefordert?“

Der Verband fordert daher im Wortlaut klare Regelungen für

 

  • Einreisevoraussetzungen: Wer muss aus welchen Ländern kommend an den Grenzen welche Nachweise führen? Welche Melde- und Registrierungsnotwendigkeiten soll es geben?
  • Hygienebestimmungen: Einheitliche Beschreibung der Auflagen, v.a. Informationen, die den Reisenden zur Verfügung gestellt werden mit Verhaltenshinweisen auch für den Notfall: Was ist zu tun, wenn man als Tourist Symptome für COVID-19 bemerkt (in den gängigen Sprachen!)
  • Gruppenreisen: Voraussetzung für die Planung und Durchführung von Gruppenreisen in Deutschland: Soll es Vorgaben bzgl. Obergrenzen für Gruppen geben, bzw. für Menschen, die gemeinsam reisen? Wie sollen Gruppenbuchungen in Restaurants gehandhabt und dokumentiert werden?
  • Personenzahl: Definition der maximalen Personenzahl in Vans, Bussen, bei öffentlichen und privaten Führungen, in Restaurants, bei Stadtführungen;
  • Bahnreisen und grenzüberschreitender Verkehr: Was ist hier speziell zu beachten?