Die Verbände asr, DRV, DTV, Forum Anders Reisen, IHA, RDA und VIR vertreten die Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf „handwerklich schlecht gemacht“ sei, „Regeln des fairen Wettbewerbs missachte“ und „falsche Schlussfolgerungen aus der Pandemie ziehe“. Sollte der Vorschlag der Kommission in dieser Form beschlossen werden, werde er den Reisemarkt in seiner Struktur nachteilig verändern, befürchten die Verbände.
Sie appellieren an die Bundesregierung, die „schweren Fehler“ im Gesetzentwurf in den in Kürze beginnenden Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen klar und deutlich anzusprechen, damit der EU-Rat im weiteren Verlauf zu einer sachgerechten Auffassung der europäischen Regierungen gelange. Die Verbände bitten ferner die Bundestagsabgeordneten, die Positionierung der Bundesregierung in den relevanten Ausschüssen "sorgfältig zu beobachten" und "frühzeitig steuernd einzuwirken", da später in der nationalen Umsetzung aufgrund der vollharmonisierten Richtlinie nur noch wenig Handlungsspielraum bestehen werde.
In diesen Punkten sehen die Verbände Verbesserungsbedarf
- Die Geschäftsreise gehöre nicht in eine Pauschalreiserichtlinie und sei aus der Regelung herauszunehmen.
- Die geplante Einführung der Drei-Stunden-Frist mache den Verkauf verbundener Reiseleistungen im Reisebüro unmöglich und schmälere die Vielfalt des Angebots.
- Die „Click through“-Regelung gehe zwar in die richtige Richtung, lasse aber nach wie vor Schlupflöcher offen.
- Die geplante Regulierung der Anzahlungshöhe sei „überflüssig und überzogen“.
- Die Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können, bedeutet eine komplette Risikoverlagerung auf den Reiseveranstalter. Das sei „nicht sachgemäß und unverhältnismäßig“.
- Die Einbeziehung von drei Reisewarnungen – am Wohnsitz, am Abreiseort und im Zielgebiet – sei „unklar und nicht sachgerecht“. Maßgeblich könne nur eine Reisewarnung sein.
- Mit der strikten Beibehaltung der 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von Kundengeldern bei Großschadensereignissen ziehe die Kommission „die falschen Lehren aus der Pandemie“ und belaste die Unternehmen unnötig.
- Die Einführung eines zusätzlichen nationalen Krisenfonds, der einseitig von der Industrie getragen werden soll, verteuere die Pauschalreise neuerlich ohne wirklichen Mehrwert für die Kunden.
- Die geplante Einführung einer gesetzlichen Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis helfe in globalen Krisen nicht weiter. Eine Lösung brächte allein das Recht obligatorische Gutscheine zur Verfügung zu stellen.
- Reisebüros benötigten keine eigene Insolvenzabsicherung für die Vermittlung bereits insolvenzabgesicherter Pauschalreisen. Der Sinn erschließe sich nicht.
- Die Schaffung eines B2B-Regressanspruches dürfte in der Praxis nicht durchsetzbar sein
EU-Kommission solle „handwerkliche Fehler“ am Gesetzesentwurf beseitigen
Die Verbände würden es begrüßen, wenn die EU-Kommission „aktiv handwerkliche Fehler beseitigt, zentrale Punkte des Gesetzentwurfs noch einmal unvoreingenommen bewertet und korrigiert“, ist einer Pressemeldung zu entnehmen. Durch die neu angedachten, zusätzlichen Verbraucherschutzanforderungen würden Pauschalreisen im Preis weiter steigen müssen, was die äußerst preissensiblen Verbraucher aller Erfahrung nach dazu veranlassen werde, von einer Pauschalreisebuchung Abstand zu nehmen und sich stattdessen auf eigenes Risiko selbst eine Reise zusammenzustellen. Ohne jeden Zweifel werde die Pauschalreiserichtlinie „sehr große Auswirkungen vor allem auf den deutschen Markt haben. Immerhin würden 41 Prozent aller Pauschalreisen, die in der EU gebucht werden, in Deutschland verkauft – auch diesen Aspekt müsse die Politik in ihrer Beurteilung einbeziehen, so die Verbände weiter.
Daher appellieren die Verbände an die Abgeordneten des in diesem Jahr neu zu wählenden Europäischen Parlaments, „dafür Sorge zu tragen, dass Marktverhältnisse insbesondere mit Blick auf mittelständische Strukturen berücksichtigt werden“. Darüber hinaus halten es die Wirtschaftsverbände für notwendig, dass "die angedachten Regeln vorab einem Praxistest unterzogen würden". Dies würde nach Auffassung der Verbände schnell verdeutlichen, dass sich einige der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen „als wirkungslos aber kostenintensiv und praxisfremd erweisen“ werden.