Die Vertreter der zwei Branchenverbände verlangten dabei einmal mehr, eine Planungssicherheit für den Neustart im Tourismus zu schaffen sowie die Finanzhilfen zu optimieren und zu verlängern.
Benedikt Esser, Präsident des RDA Internationaler Bustouristik Verband, forderte unter anderem die Verlängerung der bisherigen Kurzarbeitergeldregelung bis zum Jahresende. Zur Begründung führte auch Esser aus, dass ein Ende der Corona-Pandemie und damit ein Wiederanlauf der Bus- und Gruppentouristik derzeit nicht absehbar seien. „Eine Mehrbelastung der Unternehmen durch die hälftige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge ab 01. Juli ist wirtschaftlich schlicht nicht darstellbar und führt nur zu weiteren Personalentlassungen“, teilte der RDA-Präsident weiter mit.
Um dies zu vermeiden und die betrieblichen Strukturen weitestgehend zu erhalten, sei es wichtig, die bisherige Kurzarbeitergeldregelung mit einer 100-prozentigen Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Auch Esser verlangte außerdem den Zugang zu weiteren Hilfen für Mischbetriebe. Diese würden oftmals durch das Raster fallen und die außerordentlichen pandemiebedingten Belastungen alleine tragen.
„Konzepte liegen seit vielen Wochen auf dem Tisch“
„Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Reisen und zur Reisewirtschaft“, machte Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), deutlich. Das Thema Wiederbelebung des touristischen Geschäfts gehöre in den Fokus der Politik. „Reisen ist sicher möglich, wie der Osterurlaub auf Mallorca gerade wieder gezeigt hat. Mit einer entsprechenden Restart-Strategie kann Reisen verantwortungsbewusst wieder hochgefahren werden – die Konzepte liegen seit vielen Wochen auf dem Tisch“, so Fiebig.
Darüber hinaus sei es unerlässlich, die Überbrückungshilfen über den Juni hinaus bis zum Ende des Jahres zu verlängern und diese Entscheidung müsse zeitnah fallen. Nicht vergessen werde dürfe außerdem die Insolvenzantragspflicht. Diese ist noch bis Ende April ausgesetzt. „Wenn die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht bis Ende des Jahres verlängert wird, waren alle bisher gewährten Hilfen umsonst“, so Fiebig. „Das kann die Politik nicht wollen.“