Die EU-Abgeordneten hatten sich noch bei den Verhandlungen zum „Mobility Package 1" Anfang der 20er Jahre dagegen entschieden haben, konkrete Verbesserungen bei den Lenk- und Ruhezeiten für den Gelegenheitsverkehr im Busbereich in das Gesetzespaket mit aufzunehmen, das hauptsächlich auf den Lkw-Verkehr fokussierte.

bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigte sich in der Mitteilung erfreut über die Kommissions-Initiative: „Unsere harte Arbeit der letzten Jahre hat sich gelohnt. Die Argumente des bdo und der Landesverbände wurden in Brüssel gehört. Die Vorschläge der Kommission sind nahezu deckungsgleich mit den bdo-Positionen zu den Lenk- und Ruhezeiten. Sie ermöglichen es den vielen mittelständischen Busunternehmen besser auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden einzugehen. Das wird positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Fahrerinnen und Fahrer haben. Denn zufriedene Fahrgäste bedeuten weniger Stress. Und das alles, ohne Kompromisse bei der Sicherheit einzugehen. Denn die hat natürlich oberste Priorität für Busunternehmen.“ Auch der RDA zeigt sich in einer Mitteilung vom Donnerstag Nachmittag verhalten positiv: "Diesen Feststellungen der Kommission kann nur zugestimmt werden", heißt es in Bezug auf die wesentlichen Vorschläge. 

 

RDA-Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck präzisiert aber sofort die weiteren Änderungswünsche seines Verbands und warnt vor vorschnellen Schlüssen: „Dieser Vorschlag der EU-Kommission entspricht leider nicht allen unseren Forderungen. Vor allem wünschen wir uns bei der 12-Tage-Regelung auch die Möglichkeit, diese auf mehrere Reisen aufzuteilen, was bei der derzeitigen 12-Tage-Regelung nicht möglich ist. Auch wünschen wir uns noch mehr Flexibilitätsmöglichkeiten bei den Fahrtunterbrechungen und den täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten. Dies auch im Interesse unserer Fahrer und natürlich unserer Gäste. Dennoch ist dieser Vorschlag der Kommission ein erster Schritt in die richtige Richtung, den wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings dürfen wir uns noch nicht zu früh freuen, denn es handelt sich zunächst nur um einen Vorschlag der Kommission. Das komplizierte und teils langwierige EU-Gesetzgebungsverfahren steht uns noch bevor. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, sind dabei unangenehme Überraschungen nicht ausgeschlossen. Wir müssen also weiterhin aufmerksam am Ball bleiben.“

 

RDA-Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck von Wörlitz Tourist GmbH & Co. KG warnt vor voreiliger Freude.  
Foto:
RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V., Köln

 

Anpassung der 12-Tage-Regelung innerhalb Deutschlands

Der neue Kommissionsvorschlag sieht unter anderem Anpassungen bei der sogenannten „12-Tage-Regelung“ vor, die endlich auch für nationale Busreisen gelten soll. Er ermöglicht den Fahrerinnen und Fahrern, die Pausen eigenständiger einzuteilen, so lange jeder Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten lang ist und erlaubt es ihnen, besser auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren, die bei Busreisen eher die Regel als die Ausnahme sind. So kann künftig der Beginn – nicht die Dauer – der täglichen Ruhezeit verschoben werden. Damit wäre es dann möglich, dass im Falle des Falles, wenn etwa ein Theaterbesuch länger als geplant dauert, der Fahrer entspannt das Ende der Vorstellung abwarten kann, ohne dass die Fahrgäste nach dem zweiten Akt überstürzt das Theater verlassen müssen, damit der Busfahrer rechtzeitig zum planmäßigen Beginn seiner Ruhezeit im Hotel ist. Und das, obwohl er an diesem Tag nur wenige Stunden hinter dem Steuer saß.

 

Förderung des klimafreundlichen Reisens

„Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Abgeordneten des Parlaments die Vorschläge der Kommission zu eigen machen, da wo nötig nachbessern und das Gesetz verabschieden. Die Anpassung der Lenk- und Ruhezeiten wird die Attraktivität von Busreisen steigern. Und das wäre eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Denn umweltfreundlicher als mit dem Bus reist man nur noch mit eigener Muskelkraft" so bdo-Chefin Leonard in der Mitteilung weiter.

Im nächsten Schritt werden das EU-Parlament und der Ministerrat den Kommissionsvorschlag jeweils beraten. 

 

Dieser Beitrag wurde am 26. Mai 2023 um 14:40 aktualisiert