Doch was ist angesichts bundesweit niedriger Inzidenzen überhaupt erlaubt? Und welche Einschränkungen gelten weiter? Ein Überblick über die Bundesländer.

Baden-Württemberg:

Gasthäuser, Pensionen, Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze im Südwesten dürfen Gäste empfangen. Wenn diese weder vollständig geimpft noch genesen sind, müssen sie alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. In Innenräumen sind pro Gast je 2,5 Quadratmeter Fläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Der Abstand zwischen den Tischen sollte mindestens 1,5 Metern betragen. Auch touristische Veranstaltungen im Freien, beispielsweise Stadtführungen, sind mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder erlaubt. In der zweiten Öffnungsstufe gelten bei anhaltend niedrigeren Infektionszahlen weitere Lockerungen. So dürfen Beherbergungsbetriebe beispielsweise Saunen, Bäder und Wellnessbereiche für ihre Übernachtungsgäste öffnen. Die Maskenpflicht besteht weiter.

Bayern:

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über fünf Tage hinweg stabilen Inzidenz unter 100 dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Berghütten und Jugendherbergen öffnen. Gäste müssen einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. Ebenfalls geöffnet sind etwa Seilbahnen und Schifffahrt, die Gastronomie sowie Saunen, Bäder und Freizeitparks. Auch Stadt- und Bergführungen sind möglich. Grundsätzlich gilt: Bleibt die Inzidenz unter 50, entfällt für Gäste die Testpflicht. Derzeit sind fast alle bayerischen Landkreise unter 50.

Berlin:

In der Hauptstadt sind seit Mitte Juni wieder private Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich. Dabei müssen die Gäste alle drei Tage einen negativen Test vorlegen. Gäste mit negativem Testergebnis können sich auch wieder in Innenräumen von Kneipen und Restaurants bedienen lassen. Die Außengastronomie ist schon länger geöffnet, hier gibt es keine Testpflicht mehr. Auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser dürfen mit Testpflicht und Hygienekonzept wieder öffnen. Erste Museen und Gedenkstätten sind ebenfalls auf; Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge gibt es wieder. Der Senat einigte sich zudem darauf, dass ab Anfang Juli bei Veranstaltungen im Freien bis zu 2.000 Teilnehmer erlaubt sind. An Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann bis zu 500 teilnehmen.

Brandenburg:

In Diskotheken und Clubs gilt weiterhin grundsätzlich eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter eingelassen werden. In Gaststätten gibt es für Gäste in Außenbereichen keine Testpflicht. Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich: Gäste müssen vor Beginn einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. In Brandenburg sind auch wieder sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen erlaubt – aber mit Testpflicht. Auch müssen die Daten der Personen erfasst werden. Solange sexuelle Dienstleistungen nicht erbracht werden, besteht Maskenpflicht.

Bremen:

Gastronomiebetriebe dürfen außen und innen öffnen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und Kontaktdaten der Gäste erhoben werden. Derzeit sind keine Tests nötig, weil die Infektionsrate in Bremen und Bremerhaven niedrig ist. Eine Testpflicht würde innen bei einer Inzidenz über 35 wieder greifen, außen über 50. Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind mit aktuellem Negativ-Test gestattet. Genesene und Gäste mit vollem Impfschutz müssen keinen Test vorlegen. Die Maskenpflicht gilt in Außenbereichen nur noch an Haltestellen und in Bahnhöfen. Im Nahverkehr und in Innenräumen besteht sie weiterhin. Bis auf Clubs und Diskotheken sind Freizeit- und Kultureinrichtungen geöffnet. In Museen ist kein Termin mehr erforderlich.

Hamburg:

Seit Juni können Touristen wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die Clubs bleiben vorerst geschlossen.

Hessen:

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet, Betriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen dürfen zu maximal 75 Prozent ausgelastet sein. Für die Innengastronomie muss ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, für Außenplätze gilt eine Testempfehlung. Auch von Freizeitparks können Innenbereiche mit Testempfehlung wieder öffnen. Im Außenbereich ist das Öffnen mit Auflagen wie Testpflicht und Personenbegrenzung machbar. Clubs und Diskotheken dürfen ab Freitag ihre Innenräume als Bar und für Gastronomie nutzen, Tanzen bleibt jedoch verboten. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz regional über 100 steigen, gelten schärfere Regeln: Dann dürfte nur die Außengastronomie mit Testpflicht öffnen. Beherbergungsbetriebe dürften zu maximal 60 Prozent ausgelastet sein.

Mecklenburg-Vorpommern:

Das Urlaubsland im Nordosten hat seine Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder genesen sein. Die lange Zeit verwaisten Ostseestrände füllen sich zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen. Gaststätten sind seit Ende Mai geöffnet. Wer drinnen Platz nehmen will, benötigt aber einen negativen Test. Zoos und Museen sind geöffnet, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Test- und Maskenpflicht für Besucher.

Niedersachsen:

Touristische Übernachtungen sind möglich, wo in Kreisen und kreisfreien Städten die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt. Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Begrenzung. Kommen dürfen Gäste aus ganz Deutschland – mit negativem Test oder dem Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung. Zoologische und botanische Gärten können bei halber Kapazitätsgrenze ohne Test besucht werden. Der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von 10 mit Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.

Nordrhein-Westfalen:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 – fast überall in NRW – dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen und das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die Gastronomie darf man in fast ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.

Rheinland-Pfalz:

In Rheinland-Pfalz tritt zusätzlich zu den bereits gelockerten Bestimmungen für die Hotellerie und Gastronomie eine weitere Bestimmung am 2. Juli in Kraft. Aktuell dürfen bei einer Inzidenz von unter 50 Sport- und Kulturveranstaltungen innen von bis zu 250, außen von bis zu 500 Menschen mit Negativtest besucht werden. Indoor-Freizeiteinrichtungen haben mit Test und Personenbeschränkung wieder geöffnet. Auch Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen haben ihren Betrieb aufgenommen. Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen sind wieder für alle nutzbar, Jugendfreizeiten mit Übernachtung finden wieder statt. Vom 2. Juli an sind zudem Fachmessen, Spezial- und Flohmärkte mit Auflagen möglich. Bus- und Schiffsreisen werden mit Maske, Test und maximal halber Belegung wieder erlaubt.

Saarland:

Seit dem 11. Juni dürfen draußen im Café oder Restaurant Gäste wieder ohne Testpflicht Platz nehmen. Die Pflicht zum vorherigen Corona-Test gibt es seitdem auch nicht mehr bei privaten Treffen im Freien und auch bei körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur oder der Kosmetikerin. Privat darf man sich wieder mit bis zu zehn Personen treffen. Ab Freitag sind zudem Veranstaltungen mit bis zu 500 Menschen unter freiem Himmel erlaubt, in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 250 Personen zusammenkommen. Dafür muss man aber negativ getestet, vollständig geimpft oder von Corona genesen sein. Hallenbäder, Thermen und Saunen sind unter Auflagen wieder geöffnet.

Sachsen:

Die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung sieht stufenweise Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor. Den neuen Regeln zufolge fallen bei einem Wert unter 35 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Testpflicht und Kontakterfassung für Restaurant- und Freibadbesuch weg. Zudem dürfen etwa auch Diskotheken und Clubs öffnen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist die Öffnung unter anderem von Hallenbädern und Wellnesszentren möglich. Bei einer Inzidenz unter 100 sind touristische Übernachtungsangebote zulässig. Bei allen Aktivitäten sind neben einem Hygienekonzept immer Kontakterfassungen und tagesaktuelle Testungen – bei Übernachtungen zu Beginn – nötig.

Sachsen-Anhalt:

In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Anwesenheitsnachweise sind notwendig. Übernachtungsgäste brauchen einen aktuellen Test bei der Anreise und danach alle 48 Stunden. Auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen gilt die Testpflicht nur einmalig bei der Ankunft. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 je 100.000 Einwohner sind Reisebustouren, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote wieder möglich. Besuche der Außengastronomie sind ohne Test erlaubt; drinnen gilt die Testpflicht weiter – außer für Geimpfte und Genesene. Die Sperrstunde entfällt. Im Öffentlichen Nahverkehr reicht statt einer FFP2-Maske auch ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz wie etwa eine OP-Maske. Zudem können zu privaten Feiern im Familien- und Freundeskreis 59 Personen ohne Test zusammenkommen. Es fällt für private Treffen auch die Obergrenze von zehn Personen.

Schleswig-Holstein:

Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen und alle drei Tage erneuern. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Test vorlegen, ausgenommen Übernachtungsgäste im jeweiligen Hotel. Ab Montag dürfen auch die Clubs und Diskotheken wieder öffnen: für maximal 125 Personen und mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Masken- und Testpflicht.

Thüringen:

Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt aber. Hotels und Pensionen dürfen Gäste beherbergen – b i einer Inzidenz unter 35, also fast überall. Es entfallen zudem die Testpflicht und die Auslastungsgrenze von 60 Prozent. Eine Kontaktnachverfolgung muss allerdings weiterhin möglich sein. In der Gastronomie gibt es bei Inzidenzen unter 35 auch in Innenräumen keine Testpflicht mehr für die Gäste.