Die Verlängerung der Laufzeit, die für die Busbranche dringend notwendig sei, werde vom BDO ausdrücklich begrüßt, lautet es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Gute Veränderungen seien auch die inhaltliche Ausweitung sowie die Vereinfachung in Hinblick auf den Zugang.

„In dem heute von der Bundesregierung vorgestellten Paket sind viele wesentliche Forderungen des BDO erfüllt worden. Es werden mehr Unternehmen Zugang erhalten. Für eine längere Zeit. Und mit höheren Fördersummen. Wir sehen in den Maßnahmen daher ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie die Rettung mittelständischer Unternehmen weiter mit großer Energie vorantreiben will“, macht BDO-Präsident Karl Hülsmann deutlich. Da sich die Folgen der Corona-Krise noch sehr lange und sehr stark auf die Branche auswirken werden, sei dies auch dringend notwendig. Die Bundesregierung schütze mit den verbesserten Rettungsmaßnahmen eine gesunde Branche, viele Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft in ganz Deutschland und vor allem auch das klimafreundlichste Verkehrsmittel.

Nach Angaben des BDO wurden heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Bundesministerien folgende Neuerungen bei den Überbrückungshilfen bekanntgegeben:

„Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet:

  • 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
  • 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten) und
  • 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.“

Zu den Antragsmöglichkeiten und Bedingungen werden der BDO und seine Landesverbände die Mitgliedsunternehmen zeitnah informieren.