Verlängert werden sollen auch Regelungen zur Kurzarbeit sowie die Neustarthilfe für Soloselbständige. Der Bund will außerdem gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln. Genaue Förderbedingungen werden noch verhandelt.
Unterstützt werden nach derzeitigem Stand Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Vergleichswert ist in der Regel der jeweilige Monat im Vor-Corona-Jahr 2019. Erstattet werden fixe Betriebskosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherungen. Die Förderhöhe ist gestaffelt je nach Höhe des Umsatzeinbruchs.
Die Bundesländer hatten sich mit großer Mehrheit für eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus über das Jahresende hinaus ausgesprochen, wie der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, der NRW-Ressortchef Andreas Pinkwart (FDP), mitgeteilt hatte. Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und der Deutsche Tourismusverband hatten ebenfalls eine Verlängerung bis Ende März gefordert.