Die Bundesländer können somit ab sofort mit der Prüfung der Anträge beginnen. „Die Auszahlung der vollständigen Beträge durch die Länder kann damit wie geplant noch im März erfolgen“, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in einer Presseinformation mit.

„Nachdem heute Morgen die Abschlagszahlungen bereits wieder gestartet sind, ist jetzt auch das Fachverfahren bei der Überbrückungshilfe III angelaufen. Die Länder können ab heute mit der Bearbeitung der Anträge beginnen. Die vollständigen Auszahlungen werden damit wie geplant noch im März fließen können. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Unternehmerinnen und Unternehmen, die weiterhin stark von den Corona-Beschränkungen betroffen sind“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Mit der Überbrückungshilfe III können Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro bzw. bis zu drei Millionen Euro für verbundene Unternehmen erhalten. Die Unterstützung muss nach Angaben des BMWi nicht zurückgezahlt werden. Durch die jeweiligen Bundesländer erfolgt die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung. Unmittelbar nach der Antragsstellung können Unternehmen demnach eine vorläufige Teilzahlung aus der Bundeskasse (Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Sämtliche Corona-Hilfen befinden sich mit dem Start der regulären Auszahlungen bei der Überbrückungshilfe III nun in der Zuständigkeit der Länder. Bei den Novemberhilfen liegt das reguläre Auszahlungsverfahren bereits seit 12. Januar 2021 in der Zuständigkeit der Länder, bei den Dezemberhilfen seit 01. Februar 2021.