Der Freistaat deckt damit nach eigenen Angaben die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette im Verkehrsbereich des Bundeslandes ab. „Die hohe Nachfrage im Bundesförderprogramm zeigt, dass Wasserstoff im Nutzfahrzeugbereich auf großes Interesse stößt“, meint Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. Mit dem Förderprogramm gebe man den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit und setze weitere Investitionsanreize, da Wasserstoff ein wichtiger Baustein für klimafreundliche und zugleich leistungsfähige Nutzfahrzeuge sei. „Wir wollen, dass diese Zukunftstechnologie in Bayern entwickelt, produziert und eingesetzt wird“, so Aiwanger.
Gefördert werden der Kauf und das Leasing von Brennstoffzellen- und Wasserstoffverbrennerfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3 mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten. Nach einer Überarbeitung ist die Förderrichtlinie am 5. August 2026 in Kraft getreten. Neben redaktionellen Aktualisierungen wurde die Anschaffungsfrist von zwölf auf 18 Monate verlängert. Außerdem entfällt die Mindestlaufleistung. Darüber hinaus wurden die Zweckbindungsfrist und das Auszahlungsverfahren beim Leasing präzisiert.
Geöffnet ist der Förderaufruf nun für einen Zeitraum von zwölf Wochen geöffnet. Anträge können bis zum 28. Oktober 2026, 12.00 Uhr, beim Projektträger Bayern Innovativ GmbH eingereicht werden. Für den ersten Förderaufruf wurden insgesamt bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/projekttraeger/projekttraeger-bayern/bayerisches-foerderprogramm-fuer-den-erwerb-von-nutzfahrzeugen-mit-wasserstoffantrieb/downloads/.