Die sächsische Staatsregierung hat am Donnerstag (15.10.) nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern aus dem Freistaat angekündigt, das Beherbergungsverbot aufzuheben. Die Regelung soll ab Samstag (17.10.) gelten. „Wir werden also in den Herbstferien kein solches Verbot mehr haben“, sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Zugleich appellierte sie, sich an die Regeln zu halten.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte schon am Mittwoch vor dem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs in Berlin gesagt, dass er das Verbot nicht für angemessen hält. In Sachsen galt es seit Juni. Es sei nicht verhältnismäßig, da „werden Menschen getroffen, die nichts mit Krankheit zu tun haben“, sagte er am Donnerstag.

Zugleich zeigte sich Kretschmer besorgt über den erheblichen Anstieg der Infektionen. „Deswegen ist es richtig, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, diese Entwicklung zu brechen.“ Kretschmer verwies auf Tschechien, wo das Gesundheitssystem kurz vor dem Kollaps sei. Das dürfe hier nicht passieren. Das Vorgehen müsse aber sachgerecht, vernünftig und entschlossen sein.

Zugleich kündigte Kretschmer schärfere Regeln an, die in einem Stufenplan eingeführt werden sollen. Die erste Stufe greift demnach bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. In der Gastronomie ist eine Sperrstunde um 23.00 Uhr vorgesehen. Bei 50 Neuinfektionen gilt ab 22.00 Uhr ein Verkaufsverbot. Private Feiern sollen begrenzt werden. Eine Maskenpflicht an Schulen soll es im Klassenraum nicht geben. Allerdings will man sich in den kommenden Tagen darauf verständigen, wo künftig eine Maske zu tragen ist, etwa bei Behördengängen und an Bushaltestellen.

Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag (15.10.) in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.