Der Unterschied zwischen der höchsten und der nächst-niederen Warnstufe ist ein subtiler: Während auf der höchsten Warnstufe ausdrücklich vor Reisen in die Region „gewarnt“ wird, wird auf der nächst-niederen Warnstufe „nur“ von Reisen „dringend abgeraten“. Erfasst sind von der Aufhebung der vollständigen Warnung alle Anrainerstaaten der Golfregion, insbesondere die Vereinigten Arabischen Emirate mit den touristischen Hotspots Dubai und Abu Dhabi, daneben Katar, Oman, Bahrain und Saudi-Arabien.
Das Auswärtige Amt betont, dass die Sicherheitslage in der Region „höchst volatil“ bleibe und dass eine erneute Verschärfung „einschließlich erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs“ nicht ausgeschlossen werden könne. Speziell die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) hätten ihre Sicherheitsmaßnahmen – vor allem rund um jüdische und israelische Einrichtungen – erhöht.
Wichtig für Reiseveranstalter: Mit der Aufhebung der höchsten Warnstufe liegt die Entscheidung über die Realisierung von Pauschalreisen und Umsteigeflügen über die Drehkreuze am Golf wieder bei ihnen – was in der Konsequenz Auswirkungen auf Haftungsfragen begründen kann.
Das Auswärtige Amt rät Reisenden weiterhin, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts zu registrieren und regelmäßig zu prüfen, ob die hinterlegten Daten aktuell sind – insbesondere für den Fall, dass die Reisenden in ein anderes Land weitergereist sind. Wer sich in der Region aufhält, soll zudem die Informationen von NCEMA, der National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE im Auge behalten und Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte vor Ort stets befolgen. Zu besonderer Vorsicht rät das Auswärtige Amt an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen. Demonstrationen und Menschenansammlungen sollten gemieden und Mobiltelefone immer voll aufgeladen sein. Außerdem sei zu beachten, dass das Fotografieren und Filmen, vor allem im Zusammenhang mit den aktuellen militärischen Auseinandersetzungen, streng verboten sei und strafrechtlich verfolgt werde.