In einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister und weitere Minister aus dem Bundeskabinett habe man diese Nachbesserungen gemeinsam eingefordert, teilen die Branchenverbände in einer Presseinformation mit.

„Doch damit sind die Busreiseveranstalter längst noch nicht gerettet“, mahnt Hermann Meyering, Vorsitzender der Gütegemeinschaft Buskomfort (GBK) und fordert gleichzeitig, dass bei der Erstattung der Vorhaltekosten für eigenfinanzierte Reisebusse nachgelegt wird sowie die monatlichen Überbrückungshilfen von maximal 50.000 Euro auf jede Betriebsstätte eines Unternehmensverbundes ausgeweitet werden.

„Wer meint, dass diese Modifikationen ausreichen werden, um die Strukturen der mittelständischen Reisebusunternehmen zu erhalten, liegt einmal mehr falsch“, macht auch Benedikt Esser, Präsident des Internationalen Bustouristik Verbandes RDA, deutlich. Bereits in der Sitzung des Tourismusbeirats des Bundeswirtschaftsministeriums am 07. September 2020 habe er dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, auf Basis des RDA Branchenbarometers erklärt, dass die Branche am Boden liege. „Es ist jetzt höchste Zeit, aber wirklich alle Hindernisse bei der Überbrückungshilfe zu beseitigen, um den notleidenden Betrieben die bereitstehenden Mittel von rund 24 Milliarden Euro schnellstens zur Verfügung zu stellen", betont Esser.

Die Modifikationen der Corona-Überbrückungshilfe sollen den Zugang zu den Hilfsgeldern erleichtern und die Förderung ausweiten. Die Höchstgrenze der Förderung für Unternehmen bis zehn Mitarbeiter von 3.000 bzw. 5.000 Euro pro Monat wird demnach ersatzlos gestrichen und die Umsatzeinbruchsgrenzen werden gesenkt. Antragsberechtigt sind künftig Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Darüber hinaus werden die Fördersätze und die Personalkostenpauschale erhöht.