Das macht eine aktuelle Änderung des EU-Rechtsrahmens für die deutsche Kleinbeihilfenrichtlinie möglich, wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) informiert. Der Verband begrüßt diese Anpassung als „wesentlichen Fortschritt für eine faire und zielführende Corona-Rettungspolitik.“
Die Änderung des sogenannten Temporary Frameworks, die eine klare Verbesserung darstelle, greift mit der entsprechenden Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Dies betreffe Busunternehmen, die bislang vom Zugang zu nichtrückzahlbaren Zuschüssen ausgeschlossen waren, da sie bereits rückzahlbare KfW-Kredite in Anspruch genommen und damit die Förderobergrenze von 800.000 Euro erreicht hatten. Wenn in solchen Fällen der „schädliche“ KfW-Kredit zurückgezahlt wird, ist nun eine Inanspruchnahme von nichtrückzahlbaren Hilfen möglich. Die Förderobergrenze gilt weiterhin.
Der BDO teilt zudem mit, dass er sich weiterhin dafür einsetzen werde, dass diese Obergrenze auf 1,6 Millionen Euro angehoben wird. In Kontakt stehe man darüber hinaus mit dem Bundesverkehrsministerium, um auf eine neue Öffnung des BMVI-Hilfsprogramms für die Bustouristik zu drängen. Nach der Änderung in der Kleinbeihilfenregelung müssten bislang nicht zugangsberechtigte Unternehmen dringend eine Gelegenheit erhalten, die entsprechenden Gelder zu beantragen.
„Es stellte eine massive Benachteiligung dar, dass bislang Busunternehmen dafür bestraft wurden, dass sie aufgrund der wirtschaftlichen Einschnitte in der Corona-Pandemie zunächst KfW-Kredite in Anspruch genommen haben, um den Betrieb und Arbeitsplätze zu sichern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass auch solche Unternehmen nun erstmals beziehungsweise verbessert Zugang zu nichtrückzahlbaren Hilfen erhalten können. Wir sehen damit eine unserer zentralen Forderungen in Hinblick auf die aktuellen Rettungsmaßnahmen erfüllt. Das ist eine gute Entwicklung, auf die weitere Korrekturen folgen müssen“, macht BDO-Präsident Karl Hülsmann deutlich.
Dass die Bundesregierung im nächsten Schritt jene Verbesserungen der Hilfsmaßnahmen für besonders schwer betroffene Branchen auf den Weg bringt, die in dieser Woche bereits in Medienberichten skizziert wurden, sei jetzt besonders wichtig. „Das aktuelle Infektionsgeschehen sowie bestehende Beherbergungsverbote und die damit verbundenen Einschränkungen für Unternehmen zeigen, dass eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für die Busbranche dringend notwendig ist“, so Hülsmann weiter. Zur Regeneration stark betroffener Wirtschaftszweige könnten auch verbesserte Ausschreibungsmöglichkeiten sowie Modernisierungs- und Zuschussprogramme beitragen. „Die Aufnahme eines Unternehmerlohns in die Hilfsmaßnahmen ist für unsere Branche ebenfalls sinnvoll und notwendig“, betont der BDO-Präsident.
Über die Änderung des Temporary Frameworks sowie die damit verbundenen Möglichkeiten und Fristen hat der BDO seine Mitglieder bereits per Rundschreiben informiert.