Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) weist seine Mitglieder in einem Rundschreiben darauf hin, darauf zu achten, dass im Zusammenhang mit dem österreichischen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) bei Gelegenheits- sowie Kabotageverkehren nach/innerhalb Österreichs der Mindestlohn eingehalten werden muss.

In der BDO-Länderdatenbank ist eine Übersichtstabelle der verschiedenen Mindestlöhne – abhängig von zahlreichen Kriterien – hinterlegt. Darüber hinaus gibt es hier weitere Informationen zum Kollektivvertrag für die Berufsgruppe Autobus.

Der BDO informiert außerdem darüber, dass vom 24. April bis 28. Mai 2019 in Salzburg die Start- und Landebahn des Flughafens generalsaniert wird. Dementsprechend wird innerhalb dieser fünf Wochen der Flugverkehr komplett eingestellt. Nähere Informationen zum Sanierungsvorhaben sind hier zu finden.