Das Verwaltungsgericht Köln hat in einer Eilentscheidung bestätigt, dass auch in Zukunft Fernbusse nicht am Kölner Hauptbahnhof/Breslauer Platz, oder an der Veranstaltungshalle Lanxessarena (Gummersbacher Straße) halten dürfen.

Zwei Fernbusunternehmen hatten die Stadt Köln verklagt, weil diese den Unternehmen im Oktober 2015 untersagt hatte, an den beiden Orten zu halten.

Als alternativen Haltepunkt hatte die Stadt den Flughafen Köln/Bonn außerhalb der Innenstadt angeboten. Die Busunternehmen argumentierten in ihrer Klage, in den erteilten Genehmigungen der Stadt seien die beiden Orte aber ausdrücklich als Haltepunkte festgelegt worden. Der Stadt Köln zufolge würde aber die Verkehrssicherheit aufgrund des Busverkehrs an den Haltepunkten leiden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem nun zugestimmt: „Diesen Gefahren werde mit der Sperrung entgegengewirkt“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Busunternehmen können nun am Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.