Schüler aus Deutschland, die für die Einreise in das Vereinigte Königreich – also nach Großbritannien und Nordirland (GB) – visumspflichtig wären, benötigen bei der Nutzung des Schülersammellistenverfahrens kein Visum, wenn sie in einer geschlossenen Gruppe aus Schülern einer deutschen allgemein- oder berufsbildenden Schule reisen und von einer Lehrkraft begleitet werden. In die Schülersammelliste können Schüler bis einschließlich 19 Jahre aufgenommen werden, die Gruppengröße muss sich auf mindestens fünf Personen belaufen. Statt Visum oder ETA genügt für die Mitglieder der Gruppe eine offizielle Schülersammelliste (Germany-UK School Trip Travel Information Form) in Kombination mit einer Bestätigung der Schulanerkennung durch die zuständige deutsche Behörde. 

Befinden sich Schüler in der Gruppe, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates oder Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sind, können sie ab dem Wirksamwerden der Vereinbarung mit einem biometrischen, nicht vorläufigen Personalausweis in das Vereinigte Königreich einreisen. Die Möglichkeit, mit einem Pass einzureisen, bleibt bestehen. Die Pflicht zur Beantragung einer elektronischen Vorab-Reisegenehmigung, die sonst von Reisenden in das Vereinigte Königreich einzuholen ist, entfällt.

Begleitpersonen ab 20 Jahren unterliegen weiterhin den regulären Einreisebestimmungen und benötigen als EU-Bürger eine ETA, als Nicht-EU-Bürger ein Visum. Die jeweilige Schule muss eine in Deutschland anerkannte Bildungseinrichtung sein. Für die praktische Umsetzung müssen die Gruppenlisten gemäß den Vorgaben des UK-Home Office erstellt und von der Schulleitung sowie gegebenenfalls der Ausländerbehörde unterzeichnet werden, da geduldete oder im Asylverfahren befindliche Schüler an deutschen Schulen regelmäßig keinen Pass oder Passersatz besitzen, mit dem sie in das Vereinigte Königreich einreisen können. Deshalb wird für diese Schüler die Möglichkeit eröffnet, Reiseausweise zu erstellen, die nur für den Zeitraum der Reise gelten und danach zurückzugeben sind.