Über die Höhe der Abgabe sollen die regionalen Verantwortlichen selbst entscheiden, es scheint jedoch Konsens zu sein, dass die Abgabe fünf Prozent des Übernachtungspreises nicht übersteigt. Eine landesweite Obergrenze ist nicht geplant. Den erforderlichen Gesetzesentwurf will die Regierung in naher Zukunft im Parlament einbringen.
„Die Übernachtungssteuer ist ein großer Schritt vorwärts für die Dezentralisierung der Finanzhoheit“, so Andrew Carter, Geschäftsführer des „Centre for Cities“, einer überparteilichen Denkfabrik, die sich nach eigenen Angaben der Verbesserung der Wirtschaftskraft der größten britischen Städte widmet. Mit der Übernachtungssteuer erhielten die Bürgermeister in England zum ersten Mal mehr Autonomie bei der Mittelverwendung. Die Mehreinnahmen würden außerdem als Belohnung dafür wirken, dass die Orte Maßnahmen ergriffen, um mehr Besucher anzuziehen und die lokale Wirtschaft anzukurbeln. „Es ist gut, dass die Entscheidung den Bürgermeistern überlassen bleibt, da sie ihre Gebiete am besten kennen“, so Carter.
Für Reiseveranstalter ist die konkrete Ausgestaltung noch nicht in allen Punkten geklärt. Die Regierung weist in ihrer Auswertung der vorausgegangenen Konsultation ausdrücklich darauf hin, dass ein prozentuales Modell Änderungen bei der Preisbildung erforderlich machen könnte – insbesondere beim B2B-Verkauf von Hotelzimmern, etwa für Pauschalreisen. Noch offen ist zudem, wie die Abgabe berechnet wird, wenn die Unterkunft nur einen Teil eines Gesamtpakets ausmacht. Dazu will die Regierung weitere Gespräche mit der Beherbergungsbranche und den Regionalbehörden führen.
Britischen Medienberichten zufolge sehen Vertreter der Hotel- und Tourismusbranche die Einführung einer Übernachtungssteuer kritisch. Sie befürchten, dass die Abgabe dazu führt, dass Urlauber ein insgesamt kleines Budget in der Tasche haben und tatsächlich weniger Geld am Urlaubsort ausgeben können. Die britische Travel Association ABTA warnt insbesondere vor Nachteilen für die Wettbewerbsfähigkeit des Reiselandes und kritisiert das vorgesehene prozentuale Modell. Die Organisation fordert zugleich, mögliche Einnahmen wieder in touristische Angebote und von Gästen genutzte Leistungen zu investieren.
Die Einführung steht noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung. Erst nach Verabschiedung der gesetzlichen Grundlage können die regionalen Behörden die neue Befugnis nutzen.