Bei 84. Frühlingsfest vom 20. April bis 12. Mai in Stuttgart, darf auf dem gesamten Gelände am Neckar allerdings kein Cannabis geraucht werden. Ein Konsumverbot werde in die Benutzungsordnung für das Frühlingsfest aufgenommen, erklärte die Veranstaltungsgemeinschaft in.Stuttgart und die Stadt am gestrigen Donnerstag.
Zuvor hatten sich schon die Festwirte gemeinsam darauf verständigt, Kiffen in den Zelten nicht zu erlauben, um vor allem minderjährige Besucherinnen und Besucher zu schützen. Das hatten die «Stuttgarter Nachrichten», die «Stuttgarter Zeitung» und der SWR berichtet.


Das Frühlingsfest richte sich als Veranstaltung ausdrücklich auch an Kinder und Familien, sagte eine Sprecherin von in.Stuttgart. Nach dem neuen Gesetz sei der Besitz und Anbau von Cannabis zwar für alle ab 18 Jahren erlaubt, das Kiffen im Beisein von Minderjährigen aber verboten. Es sei auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, den Konsum von Cannabis auf dem Wasen zu untersagen.


Rund 220 Schaustellerbetriebe, Gastronomen und Marktkaufleute sind beim Stuttgarter Frühlingsfest in diesem Jahr dabei. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Veranstalter mehr als 1,4 Millionen Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände gezählt.