Eine offizielle Antwort liege der Bundesregierung zwar noch nicht vor, aber der EU-Kommissar habe sich gegenüber einer Zeitung entsprechend geäußert. Darüber informiert der Deutsche Reiseverband (DRV) in einer Pressemitteilung.

Über Wochen hatte Reynders nicht auf die Forderung der deutschen Bundesregierung reagiert. In einem Akt der Eigennothilfe haben unterdessen zwölf EU-Mitgliedsstaaten nationale Regelungen beschlossen und auf dem Weg gebracht. Auch Portugal hat am 24. April 2020 die Umsetzung der nationalen Gutscheinlösung bekannt gegeben.

Der DRV wertet die Haltung von EU-Justizkommissars Didier Reynders als schweren Schlag für die Reisewirtschaft und eine Niederlage für die Bundesregierung. Anfang April hatte sich das „Corona-Kabinett“ für eine Gutscheinlösung ausgesprochen – damit habe man den durch die Pandemie wirtschaftlich stark angeschlagenen Reiseveranstaltern und Reisebüros Hoffnung auf eine baldige Lösung ihrer Liquiditätsprobleme gemacht, so der Verband. Nun sei wertvolle Zeit verstrichen.

Die Bundesregierung fordert der DRV nun auf, dringend eine nationale Regelung zu beschließen. Dies sei nach Auffassung des Verbandes rechtssicher möglich, ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. Auch die Forderung des DRV von Mitte März, dass die Bundesregierung Reisebüros die ausgefallenen Provisionen und Reiseveranstaltern die Stornierungskosten erstattet, wird weiter aufrecht erhalten.

„Wir haben mit dem Zuwarten von Bundesregierung und EU-Kommission viel Zeit verloren. Jetzt erwarten wir von Bundesjustizministerin Lambrecht und Bundeswirtschaftsminister Altmaier entschlossene Schritte. Die Reisewirtschaft hat als erste Branche ab Mitte Februar die Folgen von Covid-19 zu spüren bekommen und wird mit die längste Erholungsphase vor sich haben. Jetzt müssen Reiseveranstalter und Reisebüros vor drohender Insolvenz geschützt werden, sonst gehört die klein- und mittelständische Struktur des deutschen Reisemarktes schon bald der Vergangenheit an. Das geht nur durch unbürokratisch zu beantragende, direkte und nicht rückzahlbare Zuschüsse an Reisebüros und Reiseveranstalter, die sich an der Höhe der durch die Pandemie bedingten Rückerstattungen orientieren“, macht DRV-Präsident Norbert Fiebig deutlich.