Im Genehmigungsverfahren für Moia hat die Vergabekammer Lüneburg einen Nachprüfungsantrag angenommen und der Landeshauptstadt Hannover zugestellt, wie der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) mitteilt.

Damit bestehe für die Stadt Hannover ein Zuschlagsverbot, sie dürfe die Konzession an Moia vor Abschluss des Nachprüfungsverfahrens nicht erteilen.

„Wir begrüßen diese Entscheidung der Vergabekammer und sehen unsere Bedenken gegen das von Moia nach einer Experimentierklausel des Personenbeförderungsgesetzes beantragte Mobilitätskonzept bestärkt. Unsere Kritik richtet sich neben dem geplanten Einsatz von bis 250 VW T6 in erster Linie dagegen, dass Moia die längst bekannten Beförderungsformen Mietwagenverkehr und Sammelbeförderung verknüpfen will. Beide Verkehrsformen sind seit Jahrzehnten üblich und deshalb ist ein Experimentieren nicht nachvollziehbar. Nur der Einsatz algorithmengesteuerter Apps kann kaum als Begründung taugen“, so Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN.

Laut Pressemitteilung des GVN hoffe man nun, dass die Zeit genutzt werde, um den ÖPNV als Einheit mit Bussen, Bahnen, Taxis und neuen Konzepten zu begreifen und weiterzuentwickeln. „Bedenklich ist auch, dass die neuen Mobilitätskonzepte nicht nur zur Monopolbildung neigen, sie benötigen sie sogar als eine Voraussetzung für den Erfolg“, so Zimmermann.

Mittel- und langfristig sei es nicht im Interesse der Bürger und Kunden, wenn sich gewinnorientierte Konzerne den Mobilitätsmarkt aneignen – auch wenn der ein oder andere potentielle Moia-Nutzer nun vielleicht enttäuscht sei.