Dazu hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ veröffentlicht. Unterstützt werden sollen Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren.
„Wir wollen den ÖPNV im Wettbewerb der Verkehrsträger stärken und ihn attraktiver machen. Mein Ziel ist es, den ÖPNV gemeinsam mit den Ländern und Kommunen flächendeckend und nachhaltig zu stärken – mit attraktiven, zeitgemäßen Angeboten, die auch die Chancen der Digitalisierung nutzen. Mit dem neuen Förderaufruf wollen wir innovative Konzepte und kreative Umsetzungsideen fördern und in die Praxis bringen. Dafür stellen wir 150 Millionen Euro bis 2025 bereit“, erklärt dazu Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
Gefördert werden unter anderem:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Linienausbau, Entwicklung von On-Demand-Diensten, Beschleunigungsmaßnahmen, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln),
- Maßnahmen zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen sowie deren Verknüpfung, CheckIn-Be/CheckOut-Systeme) und
- weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit, Ausbau Informations- und Orientierungsangebot für Menschen mit Behinderung).
Der Förderaufruf hat zwei Förderschwerpunkte, damit die Projekte möglichst flächendeckend eine Chance haben. Während Förderlinie I „Ländliche Regionen“ den Fokus auf Projekte im ländlichen Raum legt, zielt Förderlinie II „Stadtregionen“ auf Projekte in städtischen Regionen ab. Die beantragte Gesamtfördersumme für Modellprojekte der Förderlinie I muss mindestens acht Millionen Euro betragen. Für Modellprojekte der Förderlinie II soll die Gesamtfördersumme grundsätzlich mindestens 15 Millionen Euro betragen. Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent.
Bewerben können sich Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen. Antragsberechtigt für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Projektskizzen können in einem ersten Schritt bis zum 09. September 2022 über das eService-Portal des BAG eingereicht werden. Der Zugang erfolgt über https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/OEPNV/oepnv_node.html