Im verhandelten Fall hatte ein Mann für sich und seine Ehefrau eine zweiwöchige Pauschalreise nach Mauritius gebucht. Während des Hinflugs geriet das Flugzeug in schwere Turbulenzen. Der Reisende wurde aus seinem Sitz geschleudert, zog sich lebensgefährliche Verletzungen an der Halswirbelsäule zu und musste später operiert werden. Der Urlaub war nach Auffassung des Gerichts vollständig entwertet.

Das Landgericht sprach dem Kläger 20.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Erstattung des vollständigen Reisepreises von 5.800 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu.

Besonders relevant: Verurteilt wurde nicht die ausführende Fluggesellschaft, sondern der Pauschalreiseveranstalter. Nach Auffassung der Frankfurter Richter gilt dieser im Sinne des Montrealer Übereinkommens als „vertragliches Luftfahrtunternehmen“ und haftet deshalb für die Verletzungen der Reisenden. Ein Mitverschulden des Passagiers, der zum Zeitpunkt der Turbulenzen nicht angeschnallt war, sah das Gericht nicht, da die Anschnallzeichen erst während des plötzlichen Absackens der Maschine aktiviert wurden.

Das Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. 2-24 O 527/23) ist noch nicht rechtskräftig.