Geplant ist, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie Abgaben erheben oder nicht. Welche Unterkunftsart die zur Kasse gebetenen Übernachtungsgäste wählen, soll jedoch keine Rolle spielen. Unerheblich soll außerdem sein, woher die Gäste kommen: Die Steuer müssen dann nicht nur ausländische Finnlandbesucher zahlen, sondern auch Finnen, die im eigenen Land reisen und fern des heimischen Bettes übernachten.

Bislang wurden in Finnland wie auch im übrigen Skandinavien keinerlei Tourismussteuern erhoben. Mit dem Gesetzentwurf folgt Finnland nun als Land dem Vorbild einzelner europäischer Städte, die Abgabenmodelle unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zur Generierung zusätzlicher Einnahmen eingeführt haben, darunter beispielsweise Venedig und Paris.

Ehe das Gesetz in Kraft treten kann, muss es eine sogenannte Konsultationsphase durchlaufen, in deren Rahmen der Entwurf von verschiedenen Stellen geprüft wird. In Kraft treten könnte es bereits 2027, was bedeuten würde, dass ab 2028 die Gebühren fällig wären. Experten sehen in dem Vorstoß eine wesentliche politische Wende im Umgang mit dem Gastgewerbe.