Der Deutsche Reiseverband (DRV) wertet das als „positives Signal, um die weiterhin drastischen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen der Reisebranche abzufedern“ und begrüßt die jetzt beschlossene Verordnung. Erst kürzlich war die Verlängerung bereits von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil avisiert worden.
Zwar zeige sich anhand von inzwischen wieder steigenden Buchungszahlen die Urlaubslust der Deutschen und Mitarbeiter der Tourismusbranche sind zum Teil bereits aus der Kurzarbeit geholt worden, dennoch sei in den nächsten Wochen und Monaten für viele Unternehmen noch nicht mit einer nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung zu rechnen.
Das Geschäft bleibe für Teile der Reisewirtschaft auch weiterhin am Boden, eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung wäre daher aus Sicht des DRV zumindest bis Jahresende erforderlich gewesen. Insgesamt sei die jetzige Regelung bis Ende September für Reisebüros, Reiseveranstalter und die verschiedenen Dienstleister und Anbieter der Touristik dennoch positiv zu bewerten. „Es ist für die gebeutelte Branche wichtig, dass die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter, die sich in Kurzarbeit befinden auch über den 30. Juni hinaus in voller Höhe erstattet bekommen. Nur so können erfahrene Fachkräfte gehalten und Entlassungen vermieden werden“, macht DRV-Präsident Norbert Fiebig deutlich.