Zum 01. April 2018 wurde in Slowenien das neue Mautsystem „DarsGo“ eingeführt. Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) jetzt informiert, sind die für das neue Mautentrichtungssystem benötigten Mautboxen derzeit nicht vorrätig, sodass vorerst keine Mautboxen ausgehändigt werden können.

Bis 09. Juli 2018 gebe es daher folgende temporäre Sonderregelung:

Nach der obligatorischen Registrierung des Unternehmens und des jeweiligen Fahrzeuges – entweder online oder in einer der zahlreichen Distributionsstellen – muss eine grenznahe Distributionsstelle angefahren werden, um eine Bescheinigung zu erhalten, die als Nachweis über die erfolgreiche Registrierung des Unternehmens trotz fehlender Mautbox dient. Diese Bescheinigung muss unbedingt im Bus mitgeführt werden.

Für Fahrten nach dem 09. Juli 2018 muss dann unbedingt eine Mautbox an Bord des Busses mitgeführt werden. Bis dahin sollen die entsprechenden Geräte wieder an einer der grenznahen Distributionsstellen erhältlich sein.