Im August 2020 startete der spezielle Corona-Reiseschutz als Quarantäne-Absicherung, die zu Hanse Merkur Reiseschutzprodukten hinzugebucht werden kann, die mindestens eine Reise-Rücktrittsversicherung beinhalten. So greifen seine Leistungen in der Urlaubsgarantie beziehungsweise Reiseabbruch-Versicherung nun auch dann, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung für das jeweilige Zielland besteht. Auch wird die Abschlussfrist für den Corona-Reiseschutz an die Abschlussfrist der Reise-Rücktrittsversicherung angeglichen, um den Vertrieb und die Produktberatung zu erleichtern.
Zusätzlich wird die Anzahl an Reisepreisstaffeln reduziert, nach denen sich die Prämie berechnet. Es gibt nur noch eine Prämie für alle Reisearten. Die bisher separate Ausweisung von Schiffsprämien entfällt. Darüber hinaus wurden die Prämien insgesamt gesenkt. Kunden, die ihren Corona-Reiseschutz bereits in den vergangenen Monaten abgeschlossen haben, profitieren ebenfalls von den Leistungsverbesserungen, da im Schadenfall die Anpassungen auch bei ihnen greifen sollen.
„Nachdem es in den letzten Monaten bereits viel positive Resonanz gegeben hat, freuen wir uns, unseren Kunden ab sofort einen noch leistungsstärkeren Corona-Reiseschutz anbieten zu können“, sagt Katrin Rieger, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland bei der Hanse Merkur. Vera Scheuermann, Bereichsdirektorin Reisevertrieb Online und International, ergänzt: „Für den Sommer hoffen wir auf einen Anstieg der Reisebuchungen und gehen davon aus, dass der Impffortschritt die Ansteckungswahrscheinlichkeit senken wird. Die zu erwartende Risikoverbesserung geben wir schon jetzt in Form von reduzierten Prämien an unsere Kunden weiter.“
Der spezielle Corona-Reiseschutz umfasst nach wie vor eine Absicherung der Storno- und Reisekosten, wenn für den Reisenden aufgrund eines Corona-Verdachts zu Hause oder am Urlaubsort eine Quarantäne angeordnet wird. Sollten Reisende ihren bereits angetretenen Urlaub aufgrund einer Quarantäne abbrechen oder verlängern müssen, erstattet die Hanse Merkur darüber hinaus die zusätzlichen Unterkunfts- und Rückreisekosten. Auch im Fall einer Temperaturmessung oder bei einem Covid-19-Test am Hinreise- oder Rückreisetag, die dazu führen, dass Urlauber ihren Flug nicht antreten oder nicht zu ihrem Ferienhaus reisen können, greift die Absicherung.
Der Corona-Reiseschutz kann nach wie vor von Kunden abgeschlossen werden, die bereits über eine Reise-Rücktrittsversicherung der Hanse Merkur Reiseversicherung verfügen oder diese neu abschließen.