Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, nach denen es zwischen 22 und 05 Uhr in der Regel verboten ist, die eigene Wohnung zu verlassen, gelten nicht mehr. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz ist nach den Daten des Robert Koch-Institut (RKI) vom Montag in Berlin fünf Werktage in Folge unter dem wichtigen Schwellenwert von 100 geblieben. Laut RKI lag sie am Montag (17. Mai 2021) bei 68,6 und ist damit zwar leicht gestiegen (Sonntag: 66,9 Fällen), aber weiterhin deutlich unter der 100er-Marke.
Der Senat beschloss am Freitag, dass es für diesen Fall erste Lockerungen ab Mittwoch (19. Mai 2021) geben soll. Unter anderen sind touristische Angebote im Freien grundsätzlich wieder möglich. Dazu zählen zum Beispiel Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge. Voraussetzung sind allerdings ein negatives Testergebnis und ein vorab gebuchter Termin für einen festen Zeitraum.
Ab Mittwoch dürfen auch Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser Veranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 250 Personen anbieten. Der Mindestabstand von 1,50 Metern darf unterschritten werden, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind oder Maskenpflicht auch am Sitzplatz gilt. Ab Freitag (21. Mai) gilt dann rechtzeitig zu Pfingsten, dass Gaststätten ihre Außenbereiche öffnen dürfen. Gäste müssen aber ein negatives Testergebnis oder vollständigen Impfschutz nachweisen.