Diesen Vorschlag hat der Verband den Verkehrsministern von Bund und Ländern unterbreitet und möchte damit erreichen, dass diese Quotenregelung national, also nicht länder- oder sogar unternehmensspezifisch gilt. Der VDV plädiert dafür, dass bei der Umsetzung dieser EU-Richtlinie die unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Busunternehmen und der Kommunen berücksichtigt werden, damit eine finanzielle sowie organisatorischen Überforderung der Branche und Kommunen vermieden werden kann.
„Das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor ist vor allem eine nationale Aufgabe, der wir uns als Branche gemeinsam stellen. Daher wollen wir auch die Umsetzung der Vorgaben aus der EU branchenweit lösen. Wir setzen uns deshalb für eine nationale Quote ein und schlagen Bund und Ländern vor, alle Busbeschaffungen ab 2021 in einem nationalen Register zu erfassen. Der VDV ist bereit, diese Aufgabe unter Beteiligung von Bund und Ländern zu übernehmen, damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt werden“, erklärte Wortmann. Über den VDV-Vorschlag muss zunächst die Verkehrsministerkonferenz am 14./15. Oktober entscheiden.
Die CVD schreibt vor, dass ab 2021 mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse „saubere“, im Sinne der Richtlinie emissionsfreie Antriebe haben müssen. Ab 2025 steigt diese Quote auf mindestens 65 Prozent.
Der Vorschlag des VDV im Einzelnen:
- Neben dem Führen des Registers über tatsächliche Beschaffungen erfolgen fortlaufende Abfragen zur Beschaffungsplanung für die kommenden drei Jahre sowie Abfragen und Auswertungen der Bus-Ausschreibungen. Der Vorlauf beträgt hier in der Regel ein halbes Jahr.
- Die Verkehrsunternehmen verpflichten sich, dem Register Beschaffungen zu melden, sodass zu jedem Zeitpunkt eine Übersicht über die Lage und damit das Maß der Quotenerfüllung transparent vorliegt. Die Unternehmen verpflichten sich zudem, gemeinsam für eine Quotenerfüllung Sorge zu tragen. Die Länder verpflichten sich, die Verkehrsunternehmen beim Erreichen der Quote zu unterstützen.
- Ein gesondert einzurichtender Ausschuss tagt zweimal jährlich und erstattet gegenüber der Bundesregierung sowie der Verkehrsministerkonferenz Bericht über den aktuellen CVD-Umsetzungstand im Busbereich. Für den Fall, dass ein Nichterreichen der Quote absehbar wird, unterbreitet der Ausschuss Vorschläge, wie eine Quotenerfüllung erreicht werden kann.