Mit der am 5. November beschlossenen Reform will die Bundesregierung die Fahrschulausbildung modernisieren, bürokratische Vorgaben reduzieren und die Kosten für den Führerscheinerwerb senken. Vorgesehen sind unter anderem mehr Möglichkeiten zur digitalen Ausbildung und weniger Verwaltungsaufwand für Fahrschulen. Der Bundesrat muss den Gesetzesänderungen noch zustimmen. Wann die Länderkammer darüber entscheidet, steht bislang nicht fest.
Der bdo sieht darin einen ersten Schritt, um auch den Zugang zum Beruf des Busfahrers zu erleichtern. Von den geplanten Änderungen beim Pkw-Führerschein könnten nach Einschätzung des Verbandes auch angehende Busfahrer profitieren, da die Fahrerlaubnis der Klasse B Voraussetzung für den Erwerb des Busführerscheins ist.
„Besonders wichtig ist, dass die Reform nicht beim Pkw endet. Dass nun auch die gewerblichen Fahrerlaubnisklassen berücksichtigt werden, ist ein starkes Signal für unsere Branche“, erklärt bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard.
Im Zuge der Reform sollen auch weitere Erleichterungen für gewerbliche Fahrerlaubnisklassen geprüft werden. Dazu gehört die Frage, inwieweit bereits nachgewiesene theoretische Ausbildungsinhalte beim Erwerb zusätzlicher Bus- und Lkw-Fahrerlaubnisklassen angerechnet werden können. Darüber hinaus soll untersucht werden, ob weitere geeignete Prüforganisationen zugelassen werden können, um zusätzliche Prüfungskapazitäten zu schaffen.
Busführerschein und Berufskraftfahrerqualifikation verzahnen
Eine zentrale Forderung des bdo geht über die bislang beschlossenen Maßnahmen hinaus. Mit seinem sogenannten „2 in 1“-Modell setzt sich der Verband dafür ein, die Ausbildung zum Busführerschein stärker mit der vorgeschriebenen Berufskraftfahrerqualifikation zu verbinden. Dadurch sollen sich überschneidende Ausbildungsinhalte reduziert und der Weg in den Fahrerberuf vereinfacht werden.
Hintergrund ist der anhaltende Fahrpersonalmangel in der Busbranche. Aus Sicht des Verbandes erschweren die Ausbildungsdauer, die Kosten und die unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen den Berufseinstieg.
„Unsere Unternehmen brauchen dringend Fahrpersonal. Wer diesen Beruf ergreifen möchte, verdient einen effizienten und bezahlbaren Ausbildungsweg“, sagt Leonard. Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit und die Qualifikation des Fahrpersonals müssten dabei erhalten bleiben.
Der bdo fordert die Bundesregierung auf, die angekündigten Erleichterungen für gewerbliche Fahrerlaubnisklassen in konkrete Regelungen zu überführen und einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung des „2 in 1“-Modells vorzulegen. Zugleich appelliert der Verband an die Bundesländer, die Führerscheinreform im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu unterstützen.