Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des BDO
Heute stehen im Bundesrat Neuerungen in der Fahrerlaubnisverordnung zur Abstimmung. Sie beinhalten nach Ansicht des BDO deutliche Verschlechterungen für mittelständische Ausbildungsbetriebe in der Busbranche.
„Einsatzmöglichkeiten der jungen Fahrer werden vom Gesetzgeber unnötig eingeschränkt“, sagte Christiane Leonard vom BDO.
Die geplante Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sieht unter anderem vor, dass Reisebusfahrer erst mit 24 Jahren und nicht mit 21 Jahren außerhalb Deutschlands fahren dürfen. „Wird diese Regelung so beschlossen, wäre das nicht nur ein herber Rückschlag für die Bemühungen der mittelständischen Reisebusbranche, sondern würde auch gegen den europarechtlichen Rahmen verstoßen“, so Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). „Im Klartext: Unsere Betriebe bilden für teuer Geld junge Menschen aus, geben ihnen eine Perspektive und dürfen sie dann allerdings lange Zeit nicht außerhalb von Deutschland einsetzen. Das ist für das sichere und klimafreundliche Reiseverkehrsmittel Bus eine erhebliche Verschlechterung, da viele Busreisen gerade ins europäische Ausland führen.“ Aus Sicht des BDO müssen die neuen Schlüsselzahlen ohnehin bei nächster Gelegenheit wieder abgeschafft werden, da sie nicht europarechtskonform sind. Seit mehreren Monaten hat sich der BDO mehrfach an die zuständigen Ansprechpartner in Bund und Ländern gewendet, um auf die Schwierigkeiten in der Fahrerlaubnisverordnung hinzuweisen, die vor allem das Mindestalter von Busfahrern für Europafahrten betreffen.
Hintergrund
Die gesamte Busbranche ist mit dem großen Problem des Fahrermangels konfrontiert. Die Mitgliedsunternehmen lassen nichts unversucht, junge Menschen für den Beruf des Busfahrers zu begeistern. Die Kosten für die Berufsausbildung sind sehr hoch. Allein die Kosten für einen Busführerschein der Klasse D und die Grundqualifikation nach BKrFQG belaufen sich auf mehrere Tausend Euro. Angesichts der nun beabsichtigten Regelungen erscheint die Ausbildung junger Menschen bei einer Kosten-Nutzen-Gegenüberstellung für Unternehmen immer weniger attraktiv bis hin zu dem Punkt, an dem sich Unternehmen die Ausbildung junger Fahrer, die in der Praxis bis zum Alter von 24 Jahren nur eingeschränkt eingesetzt werden können, schlichtweg nicht mehr leisten können. Vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fahrermangels ist diese Entwicklung für die Branche der Personenbeförderung nicht hinnehmbar. Bei der Festlegung der Schlüsselzahlen muss daher dringend berücksichtigt werden, dass auch Fahrer unter 24 Jahren bei entsprechender Qualifikation für Fahrten ins Ausland eingesetzt werden können.