Wie schnell sich in den sozialen Medien Fake News verbreiten und welchen Schaden diese letztlich anrichten können, hat Susanne Balitzki, Geschäftsführerin des Gruppenreiseveranstalters Otto Reisen mit Sitz in Hildesheim, zu spüren bekommen. Gefaket wurde, dass ihre Firma pleite sei. Das ist aber nicht wahr. „Meine Firma ist kerngesund“, hält sie dagegen. Aber wie kommen diese Leute dazu, in den sozialen Medien eine solche Falschmeldung zu verbreiten? „Das ist eine etwas komplizierte Geschichte“, sagte mir Susanne Balitzki am Telefon und stimmt mich auf den komplizierten Vorgang ein: „Sie müssen sich jetzt etwas konzentrieren“. Dann legt sie los.

Im Jahr 1998 kam Susanne Balitzki zum ersten Mal mit Otto Reisen in Berührung. Damals war sie bei dem Unternehmen Take in Hildesheim, Niedersachsen, beschäftigt, das dann von Otto Reisen aufgekauft wurde. Blitzki wurde übernommen von Otto Reisen. So entstand eine Zweigstelle des Nesselrödener Busunternehmens Otto-Reisen in Hildesheim. Inhaber von Otto Reisen war Franz Otto. Sein Sohn Rüdiger Otto war Geschäftsführer. Nachdem sich Otto Reisen in Hildesheim etabliert hatte, Hauptsitz der Firma war nach wie vor in Nesselröden, kaufte Rüdiger Otto die Firma Rizor, die damals wegen Geschäftsaufgabe zum Verkauf stand. Hier bündelte er die Linien- und Schülerverkehre. Otto Reisen konzentrierte sich auf den Reiseverkehr. Der Name Rizor wurde beibehalten. Rizor-Inhaber Rüdiger Otto, der ja auch gleichzeitig Geschäftsführer von Otto Reisen war, verpasste beiden Firmen dasselbe Logo.

Dann geriet Otto Reisen aus Nesselröden 2006/07 in die Insolvenz. „Seitdem gibt es Otto Reisen mit Franz Otto nicht mehr“, erklärt Susanne Blitzki. Denn sie selbst kaufte den Namen und das Logo und gründete eine neue Firma mit Sitz Hildesheim. „Mein Unternehmen hat mit Rüdiger Ottos Firma Rizor überhaupt nichts zu tun“, stellt sie klar. Allerdings hat sie ihren Firmensitz auf dem Rizor-Betriebshof. Nun geriet auch Rizor vor Kurzem in Schieflage, meldete Insolvenz an und stellte zum 31. Januar 2018 den Fahrbetrieb ein. Für Außenstehende sei es natürlich verwirrend, schließlich „kann man sich als Normalsterblicher nicht in jede Firmenstruktur hineindenken“, so Blitzki. Gleiches Logo, gleiche Firmenanschrift – in diesem Fall sei eine Verwechslung vorprogrammiert, räumt sie ein. Das habe sie damals, als sie ihr Unternehmen neu gegründet hat, nicht mitbedacht.


Deilmann-Zwillinge wieder vor Gericht

Die berühmten Zwillingsschwestern Gisa und Hedda Deilmann (50) standen erneut vor Gericht. Der Vorwurf lautete: Veruntreuung von 1,3 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern. Außerdem wurde ein früherer Prozess wegen versuchter Steuerhinterziehung neu aufgerollt. Die Reederei-Erbinnen, die 2010 Insolvenz anmelden mussten, waren, bevor sie wegen Betrugs und Steuervergehens in die Schlagzeilen gerieten, vor allem durch das frühere ZDF-Traumschiff „Deutschland“ bekannt geworden. Zur Flotte der Reederei Deilmann gehörten neben dem „Traumschiff“ auch bis zu elf Flusskreuzfahrtschiffe. 2009 musste die Flusskreuzfahrtsparte Insolvenz anmelden. Die „Deutschland“ wurde 2015 an einen US-Konzern verkauft. Gisa und Hedda Deilmann hatten die Reederei nach dem plötzlichen Tod ihres Vaters Ende 2003 geerbt.

Am Lübecker Landgericht wurde Ende Januar 2018 der Prozess gegen die Reederei-Erbinnen fortgesetzt. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, dass sie in ihrer aktiven Zeit für die Mitarbeiter auf den Flusskreuzfahrtschiffen der Reederei zu geringe Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben. Außerdem warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor, für verbilligte Urlaubsreisen von Mitarbeitern zu wenig Lohnsteuern gezahlt zu haben. Insgesamt soll so ein Schaden in Höhe von fast 1,3 Millionen Euro entstanden sein. Seine Mandantin Hedda Deilmann habe sich gutgläubig auf Berater im Unternehmen verlassen, sagte ihr Verteidiger Friedrich Bergmann. Des Weiteren wurden die Zwillinge beschuldigt, dass sie versucht haben sollen, Erbteile noch vor dem Insolvenzantrag der Reederei im Jahr 2009 innerhalb der Familie zu verschieben, um sie vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen und weniger Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Das Landgericht Lübeck hatte sie deshalb im Juni 2016 zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dieses Urteil im März 2017 aufgehoben und an das Landgericht Lübeck zurück verwiesen. Neben den Schwestern Gisa und Hedda Deilmann standen auch ihre Mutter und ein Anwalt als mutmaßlicher Mittäter vor Gericht.

Am 22. Februar fiel dann das Urteil: Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass sie Vermögenswerte beiseite geschafft und sich damit des Bankrotts schuldig gemacht hätten, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer zur Begründung. Vom Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung sprachen die Richter die Schwestern sowie die ebenfalls angeklagte Mutter und einen Notar frei. Die Taten seien inzwischen nicht mehr nachweisbar, hieß es in der Urteilsbegründung.