Bella Italia, das Sehnsuchtsland vieler Deutschen und ein beliebtes Busreiseziel, kämpft seit einigen Jahren schon mit massiven politischen und wirtschaftlichen Problemen, z.B. leeren Staatskassen. Um diese zumindest ein wenig aufzubessern, haben es sich in der Region Toskana die „Carabinieri“ offenbar zur Aufgabe gemacht, Reisebusse anzuhalten und peinlichst genau das (grüne) EU-Fahrtenblatt zu kontrollieren. Ziel ist es, einen Fehler zu finden, um dann hohe Bußgelder zu verhängen. Das kann, wie im Fall eines Busunternehmers aus Bayern, mit dem ich kürzlich telefonierte, über 1.300 Euro bedeuten.

Was war geschehen? Das Ganze ereignete sich am 16. Mai auf einer Schülerreise an der Versiliaküste, Toskana. An diesem Tag stand ein Tagesausflug nach Lucca und Pisa auf dem Busreiseprogramm. Als der Busfahrer auf den Busparkplatz in Lucca fuhr, waren die Carabinieri schon da, mit drei Mann. Sie kontrollierten alle Busse, die sich auf dem Parkplatz aufhielten. „Bei jedem Bus hatten sie etwas zu beanstanden“, berichtet mir der Busunternehmer. Das sei keine klassische Fahrzeugkon-trolle gewesen. Alles andere, wie z.B. Lenk- und Ruhezeiten, hätten die Beamten nicht im Geringsten interessiert. Sie hätten es nur auf das EU-Fahrtenblatt abgesehen. „Sie wollten offensichtlich Kasse machen“, ist sich der bayerische Busunternehmer sicher. Sein Busfahrer habe das EU-Fahrtenblatt korrekt ausgefüllt, wie immer. Dafür habe er die Ausfüllanleitung des Landesverbands Bayerischer Omnibusunternehmer (LBO) verwendet, die allen seinen Fahrern vorliege. Bis zu jenem Tag habe es diesbezüglich keine Probleme gegeben. Doch die Carabinieri hätten das Haar in der Suppe gesucht und gefunden. Der Tagesausflug war im Fahrtenblatt unter „örtliche Ausflüge“ eingetragen. Falsch! sagten die Carabinieri und verdonnerten den Busfahrer zu einem Bußgeld in Höhe von 1.333,33 Euro. Der Tagesausflug sei nicht als Hauptroute eingetragen worden, hieß es als Begründung. „Das haben wir jahrelang so praktiziert. Es gab nie irgendwelche Beanstandungen“, wundert sich der Busunternehmer. Natürlich musste er den Betrag sofort bezahlen – vorzugsweise in bar. Von einer Überweisung habe man dem Busfahrer abgeraten. Begründung: Wenn er bar zahle, bestünde die Möglichkeit auf Widerspruch. Da der Busfahrer nicht so viel Bargeld dabei hatte, musste die Firmenzentrale in Bayern erst einmal veranlassen, dass er schnellstmöglich an Bargeld kommt. Der Busfahrer bezahlte. „Das war ein Fehler“, gesteht der betroffene Busunternehmer im Nachhinein. Denn die Aussage der Carabinieri, betreffs des möglichen Widerspruchs war schlichtweg falsch. Widerspruch ist nur möglich, wie sich nach anwaltlicher Konsultation herausstellte, wenn man das Bußgeld in voller Höhe entrichtet hat. Da aber die Carabinieri, wie im Nachhinein klar wurde, nur den ermäßigten Betrag kassiert hatten, worüber der Busfahrer aber nicht informiert wurde, war ein Widerspruch nicht möglich. Auf gut deutsch: Der Busfahrer wurde hereingelegt, man kann auch sagen nach allen Regeln der Kunst über den Tisch gezogen.


Ein Busunternehmen mit über 150 Mitarbeitern entsteht

Vor Kurzem erreichte uns in der Bus Blickpunkt-Redaktion eine interessante Nachricht aus der Busbranche. Die drei Omnibus-Gesellschaften aus dem Ostalbkreis Omnibus Mack, Omnibus Jakob (mit Omnibus Schmid) und Omnibus Schuster fusionieren zum 01. September 2018 und gehen in der neuen Gesellschaft „OKgo“ (zusammengesetzt aus Ostalbkreis und dem englischen Wort „go“) auf – das gaben die jeweiligen Geschäftsführer der Unternehmen bekannt. Die Firmenchefs Jutta Scheiger (Mack), Karl Jakob und Frank Schuster heben damit eine neue Mobilitätsgesellschaft mit über 150 Mitarbeitern und über 70 Fahrzeugen aus der Taufe. Knapp zwei Jahre lang haben die Geschäftsführer der drei Unternehmen hinter verschlossenen Türen an ihrem Plan getüftelt. Im Zuge des Zusammenschlusses sollen alle Mitarbeiter zu den alten Konditionen übernommen werden. Vor dem Hintergrund, dass sich die Welt der Omnibusse kontinuierlich verändert, wollen die drei Unternehmen mit gebündelter Kraft im Wettbewerb antreten. Das soll die Chancen, bei Ausschreibungen im Linienverkehr zum Zuge zu kommen, deutlich verbessern. Auch das Reiseangebot werde ausgebaut, heißt es.

Schaut man sich heute die Entwicklungen im privaten Bussektor an, der von einer kaum mehr zu bewältigenden Fülle an Bürokratie und sinnlosen Regularien überschattet sowie von Problemen wie Fahrermangel und Nachfolgeregelung geplagt wird, so wird eins klar: durch Alleingänge wird es kaum mehr möglich sein, unter dieser Last ein Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Das Gebot der Stunde heißt: Konzentration der Kräfte. Klingt einfach, ist oft aber schwer zu machen.