In einer Pressemitteilung informiert der RDA über folgende von Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier vorgestellten Maßnahmen:

1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergelds

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld durch Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent; Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer; Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitssalden; vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
 
2. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

Erleichterung der Gewährung von Stundungen; leichtere Anpassung von Vorauszahlungen; Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020. Bei Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden, wie Energiesteuern und Luftverkehrssteuern, sind die Zollbehörden angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entsprechend entgegenzukommen.
 
3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen

Die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen sollen ausgeweitet und bereitgestellt werden. Hierfür werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht: Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit-Universell (junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem die Haftungsfreistellungen (Risikoübernahmen) für Betriebsmittelkredite erhöht und auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch eine höhere Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro soll die Bereitschaft der Hausbanken für Kreditvergaben angeregt werden. Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei auf fünf Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW-Kredit für Wachstum“ wird künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialverfügung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird von 50 Prozent auf bis zu 70 Prozent erhöht. Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt die Unterstützung wie bisher nach Einzelfallüberprüfung.
Des Weiteren wird u.a. bei den Bürgschaftsbanken der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Bürgschaftsbanken können ihre Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen eigenständig treffen. Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet: Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro werden mit einer Bürgschaftsquote bis zu 80 Prozent abgesichert. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt, mit Haftungsfreistellungen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen bis zu 90 Prozent.
Sämtliche Sonderprogramme werden derzeit bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin habe bereits verdeutlicht, dass für Flexibilität bei der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen der EU gesorgt werde.
 
4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts durch ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen

Die Bundesregierung begrüßt zudem die „Corona Response Initiative“ der Europäischen Kommission mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro sowie die Maßnahmen der Bankenaufsicht und der Europäischen Zentralbank zur Stärkung der Liquidität der Banken.
 
Das vollständige Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie hier: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=10
 
„Wir freuen uns, dass die von uns ausgearbeiteten Vorschläge für die KfW-Unternehmerkredite mit Haftungsfreistellung (vom RDA gefordert: 100 Prozent; umgesetzt mit 80 Prozent) fast exakt erfüllt werden. Wir gehen davon aus, dass nunmehr vor allem kleine und mittelständische Unternehmen die Hilfe bekommen, die sie brauchen“, betonen RDA Präsident Benedikt Esser und RDA Vizepräsident Ulrich Basteck.