Im Vorfeld dieser Beratungen habe der RDA seine Änderungsforderungen zum Gesetzentwurf im Rahmen einer schriftlichen Eingabe an die Ausschüsse des Deutschen Bundesrates adressiert, deren Empfehlungen heute zur Abstimmung gestellt wurden.

In diesen Ausschussempfehlungen finden sich die wesentlichen Änderungsforderungen der zuvor eingereichten Eingabe des RDA wieder, teilt der Verband mit. So empfehlen die Ausschüsse unter anderem, „die finanziellen Belastungen möglichst gering zu halten und eine faire Risikobetrachtung zu gewährleisten“. Vorgeschlagen werden ein Beitrag von 0,6 Prozent statt einem Prozent sowie eine Sicherheitsleistung von vier Prozent statt sieben Prozent. Außerdem wird eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze von 3 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro gefordert. Weiter heißt es in den Empfehlungen, dass „die Aufbauphase des Fonds bis zur Ansparung des Zielkapitals von 750 Millionen Euro entsprechend zu verlängern“ sei.

„Die Eingabe des RDA hat deutlich Wirkung gezeigt. Wenngleich der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, sind die Stellungnahmen des Bundesrates ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat unsere Hauptforderungen nach einer Beitragsreduzierung, einer Reduzierung der Sicherheitsleistung, der Verlängerung der Aufbauphase sowie einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zu Eigen gemacht hat. Der RDA wird den weiteren Gesetzgebungsprozess im Sinne der Bus- und Gruppentouristik engmaschig und aktiv begleiten“, erklärt RDA-Präsident Benedikt Esser nach der heutigen Abstimmung.