Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung Hamburgs hat Vorschläge erarbeitet, wie Deutschland Robotaxis künftig in die gewerbliche Personenbeförderung integrieren könnte. Beteiligt waren außerdem Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.
Die Länder wollen verhindern, dass Robotaxi-Anbieter unkontrolliert in den Markt eintreten und sich vor allem auf wirtschaftlich attraktive Gebiete konzentrieren. Als Vergleich führt die Arbeitsgruppe die Entwicklung bei E-Scootern an. Statt eines ungesteuerten Markteintritts setzt sie deshalb zunächst auf eine kontrollierte Erprobung.
Dafür soll die bestehende Experimentierklausel im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genutzt werden. Sie ermöglicht derzeit Genehmigungen für bis zu fünf Jahre. Künftig soll sich dieser Zeitraum unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu fünf weiteren Jahren verlängern lassen. Damit will die Arbeitsgruppe ausreichend Zeit für die Erprobung unterschiedlicher Fahrzeug- und Geschäftsmodelle sowie die notwendigen Investitionen schaffen.
Kommunen sollen Robotaxi-Flotten begrenzen können
Städte und Kommunen sollen stärker darüber entscheiden können, wo und in welchem Umfang Robotaxis unterwegs sind. Nach den Vorschlägen könnten sie die Zahl der Genehmigungen beziehungsweise der zugelassenen Fahrzeuge zunächst begrenzen.
Die Arbeitsgruppe will zudem prüfen, ob Kommunen Genehmigungen künftig gebündelt in einem Wettbewerbsverfahren vergeben können, statt sie nur einzeln auf Antrag eines Unternehmens zu erteilen. Damit könnten sie die Bedingungen für den Betrieb festlegen und Robotaxi-Angebote stärker an den örtlichen Mobilitätsbedürfnissen ausrichten. Auch eine punktuelle Einbindung von Robotaxis in den ÖPNV ist ausdrücklich vorgesehen.
Einheitliche Regeln für die Erprobung
Für die Testphase schlagen die Länder bundesweit einheitliche Vorgaben vor. Diese könnten unter anderem die Zahl der Fahrzeuge, Einsatzzeiten, Bediengebiete, Tarife und die Erhebung von Daten regeln.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Ländern und Wissenschaft soll die Erfahrungen aus den Tests auswerten. Die Ergebnisse könnten später in Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes einfließen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hat seine Position in die Beratungen eingebracht und begrüßt das Ziel, einen unkontrollierten Marktzugang von Robotaxi-Flotten zu verhindern. Aus Sicht des Verbandes kommt es insbesondere darauf an, autonome Angebote in den ÖPNV einzubinden und bestehende Verkehrsstrukturen nicht zu gefährden.
Die zuständigen Gremien der Länder beraten den Bericht zunächst am 23. und 24. September 2026. Beim Herbsttreffen der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister am 21. und 22. Oktober soll der Beschlussvorschlag anschließend beraten und verabschiedet werden.