Am heutigen 15. April 2020 wurde dazu in Berlin eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Darin heißt es: „Um die lebensnotwendige Mobilität zu sichern und den vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen in diesem Sektor beim Überleben in der Krise zu helfen, schlagen wir eine vorübergehend an die Krise angepasste Handhabung der genannten Regelung vor, sollte eines dieser Unternehmen die Krise nicht überstehen und in Insolvenz gehen müssen. Das federführende BMF sollte, zeitlich befristet und ohne eine zeitraubende Gesetzesänderung gegenüber den zuständigen Hauptzollämtern verfügen, dass eine Handhabung von § 60 Energiesteuergesetz angemessen erfolgen darf, wenn diese Erforderlichkeit auf die Folgen der Corona Krise zurückzuführen ist.“

Hintergrund ist die Verpflichtung von Kraftstofflieferanten gemäß Paragraf 60 im Energiesteuergesetz als Steuerschuldner für die Mineralölsteuer, bei der Zusammenarbeit mit unter anderem Busunternehmen Zahlungsausfälle der Kunden zu vermeiden. Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) mitteilt, gestalte sich aus diesem Grund eine Verlängerung des zivilrechtlichen Zahlungsziels derzeit als schwierig, obwohl dies gerade für die betroffenen Unternehmen mit knapper Liquidität eine wichtige Stütze zum Überleben in der Krise sein könnte.

Nach jetzigem Stand wäre der Kraftstofflieferant verpflichtet, einem Kunden, dem er helfen wolle, strenge Zahlungsziele zu setzen oder mitunter sogar die Lieferung zu verweigern. Aus Sicht der an der Erklärung beteiligten Verbände gelte es, dieses Dilemma zu beseitigen, was mit einer entsprechenden Handhabung ausgehend vom Bundesfinanzministerium (BMF) möglich sei.

Neben dem BDO gehören folgende Verbände zu den Unterzeichnern:

  • Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)
  • Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ)
  • Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK)
  • Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV)
  • Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL)
  • Mineralölwirtschaftsverband (MWV)
  • Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW)

Die gemeinsame Erklärung der Partner im Wortlaut finden Sie als pdf-Download hier.