Zugausfälle und Verspätungen: Wer zahlt wann wieviel?
Verspätungen und Zugausfälle: Wie bekommen Fahr-
gäste ihr Geld zurück? (Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de)

Wenn die Bahn streikt sind an Deutschlands Bahnhöfen Scherereien vorprogrammiert. Es gilt, die Übersicht zu wahren und unter Zeitdruck, seine Rechte als Bahnfahrgast geltend zu machen - doch oft fehlt der Überblick und auch die Mitarbeiter an den Bahnschaltern haben nicht auf jede Frage eine Antwort. 

Grundsätzlich gilt: Bei Zugverspätungen wegen eines Bahnstreiks bekommen Fahrgäste einen Teil des Ticketpreises erstattet. Die Deutsche Bahn kann dem Europäischen Gerichtshof zufolge hier keine höhere Gewalt geltend machen. Doch wann gibt es wie viel Geld zurück? Und wie können Fahrgäste ihr Recht einfordern?

Antrag

Als Erstes müssen Bahnkunden das Fahrgastrechte-Formular ausfüllen, zu finden auf der Webseite der Bahn unter http://dpaq.de/n77jr. Originalfahrkarten, Kopien von Zeitkarten oder Originalbelege einer Hotelübernachtung müssen beigelegt werden. Das Formular entweder in einem DB Reisezentrum abgeben oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main schicken.

Erstattung bei Verspätung

Ab 60 Minuten Verspätung werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab 120 Minuten 50 Prozent. Bei einer Verspätung des ICE-Sprinters wird ab 30 Minuten der Sprinter-Aufpreis zurückgezahlt.

Zeitkarten des Nahverkehrs

Für Fahrten in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten Verspätung 1,50 Euro pro Fahrt zurück. In der 1. Klasse sind es 2,25 Euro. Zu den Zeitkarten im Nahverkehr zählen auch das Schönes-Wochenende-Ticket, das Quer-durchs-Land-Ticket und die Länder-Tickets. Bei Wochen- und Monatskarten rät die Bahn, die Verspätungsfälle nach Ablauf der Geltungsdauer des Tickets gesammelt beim Servicecenter Fahrgastrechte einzureichen. Bei Jahreskarten können die Verspätungsfälle aber auch im Laufe des Jahres eingereicht werden. Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Das heißt, die Fahrgäste müssen mehrere Verspätungen sammeln und diese dann zusammen geltend machen.

Zeitkarten des Fernverkehrs

Hier bekommen Fahrgäste der 2. Klasse pro Fahrt ab 60 Minuten Verspätung 5 Euro erstattet. Bahnreisende der 1. Klasse kriegen 7,50 wieder. Wer mit einer BahnCard 100 unterwegs ist, kann in 2. Klasse 10 Euro pro Fahrt zurückfordern und in der 1. Klasse 15 Euro. Für Zeitkarten im Nah- und Fernverkehr gilt: Mehr als 25 Prozent des Zeitkartenwertes werden nicht erstattet. Außerdem gibt es, anders als bei normalen Tickets, auch nicht mehr Geld ab 120 Minuten Verspätung.

Reiserücktritt

Bei einer erwarteten Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof können Bahnreisende vor Fahrtantritt von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das gilt auch, wenn Fahrgäste die Reise bereits angetreten haben, diese aber dann abbrechen und zum Startbahnhof zurückkehren, weil die Fahrt durch die Verspätung für sie sinnlos geworden ist.

Wechsel in einen anderen Zug

Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, dürfen Fahrgäste die Reise mit einem anderen Zug antreten oder fortsetzen. Ausgenommen sind Züge mit Reservierungspflicht. Dazu gehören die ICE Sprinter oder City Night Liner. Wer mit einer Nahverkehrskarte unterwegs ist, muss sich zunächst eine Fernverkehrs-Fahrkarte für den anderen Zug kaufen. Die entstehenden Kosten bekommt der Kunde später erstattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind ermäßigte Fahrkarten wie zum Beispiel die Länder-Tickets.

Wechsel in ein anderes Verkehrsmittel

Fahrgäste, die mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort rechnen müssen, können ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Das gilt allerdings nur, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens liegt. Die Deutsche Bahn erstattet die anfallenden Kosten bis zu maximal 80 Euro. Fahrgäste müssen das Original der Busfahrkarte oder Taxi-Quittung aufheben. Fällt ein Zug aus und ist er gleichzeitig die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages, gilt diese Regelung ebenfalls.

Übernachtung im Hotel

Erfordert ein Zugausfall oder eine Verspätung eine Übernachtung und ist die Fortsetzung der Reise am selben Tag nicht zumutbar, erstattet die Bahn die Hotelkosten. Auch hierbei sollten Fahrgäste das Original der Rechnung aufheben.