Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) in einem Rundschreiben an seine Mitglieder informiert, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit den Trägern der gesetzlichen Unfallhilfe einen bundesweit verbindlichen betrieblichen Standard zum Infektionsschutz entwickelt.
Darin sind notwendige zusätzliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus beschrieben, die einen Beitrag dazu leisten sollen, diesen die notwendige Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz zu geben.
Folgende Maßnahmen sind unter anderem aufgeführt:
- Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m, wenn dies nicht möglich ist, alternative Schutzmaßnahmen
- Büroarbeit nach Möglichkeit im Homeoffice
- ausreichende Möglichkeiten für Händehygiene zur Verfügung stellen
- Reinigungsintervalle der Sanitär- und Pausenräume anpassen
- betriebliche Regelungen für Umgang mit Verdachtsfällen treffen (Beschäftigte mit Symptomen sind aufzufordern, umgehend das Betriebsgelände zu verlassen und für ärztliche Abklärung zu sorgen)
- Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen, wenn Kontakt zu anderen Personen unvermeidbar ist
- umfassende Kommunikation über eingeleitete Arbeitsschutzmaßnahmen sicherstellen
Weil das BMAS davon ausgeht, dass die Pandemie über einen weiter andauernden Zeitraum für den Infektionsschutz bei der Arbeit eine Herausforderung darstellen wird, soll ein zeitlich befristeter Beraterkreis eingerichtet werden. Dieser soll zeitnah auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren und ggf. notwendige Anpassungen koordinieren.