Aus unserer Praxis wissen wir, dass das Thema ein echter Dauerbrenner ist. Rechtlich betrachtet löst sich das Ganze wie folgt auf: Wurde die Belegung des Doppelzimmers durch die zwei Damen vertraglich vereinbart, ist dieser Absprache mit der Absage durch eine Kundin der Boden entzogen. Die Teilnahme beider Kundinnen an der Reise war Geschäftsgrundlage für die Zusage, dass sie sich ein Doppelzimmer teilen können. Wenn die Grundlage eines Geschäfts entfällt, hat der Vertragspartner, der den Wegfall nicht zu vertreten hat, gemäß § 313 BGB einen Anspruch auf Anpassung des Vertrages. Einige Veranstalter haben vorgesorgt und das in dem Fall Notwendige in ihren Allgemeinen Reisebedingungen verankert. Fehlt es an einer passenden Regelung, kann der Veranstalter den Pauschalreisevertrag nicht von sich aus einfach anpassen, sondern hat gegenüber dem verbliebenen Kunden nur einen Anspruch auf Anpassung. Das heißt, der Kunde muss der Anpassung zustimmen.

Es liegt auf der Hand, dass dies im Zweifel leichter gesagt als praktisch umgesetzt ist. Wenn der Kunde mit der vorgeschlagenen Anpassung nicht einverstanden ist, kann der Veranstalter den Vertrag kündigen. Dies dürfte allerdings für den Veranstalter die finanziell ungünstigste Variante sein. Die aufgeworfenen Fragen lassen sich somit wie folgt beantworten: 1.) Die Kundin hat keinen Anspruch darauf, das Doppelzimmer allein nutzen zu können. 2.) Den nachträglich gegebenenfalls anfallenden Einzelzimmerzuschlag hat die Kundin zu zahlen, wenn es mit ihr entsprechend vereinbart wird. Wie sollen sich also Veranstalter in einer entsprechenden Situation verhalten? Nun, in der angefragten Situation dürfte das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen sein. Es geht daher vielmehr um die Frage, wie derartigen Situationen von vornherein vorgebeugt werden kann. Eine Lösung kann dahingehend gesehen werden, indem man eine Regelung für solche Fälle in die allgemeinen Reisebedingungen aufnimmt. Als Alternative käme eine individuelle Einzelvereinbarung mit den Kunden im Zeitpunkt der Buchung in Betracht.